Bei einer Abstimmung im EU-Parlament war die Mehrheit dagegen, Tiertransporte von Zuchtrindern auf acht Stunden zu begrenzen. 372 Abgeordnete stimmten gegen eine generelle Begrenzung, 308 stimmten dafür und 14 enhielten sich. Es waren sich jedoch alle einig, dass die bestehenden Regelungen in der gesamten EU umgesetzt, engmaschig kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden müssen. Das berichtet der österreichische Pressedienst aiz.
"Anstatt sich auf Transportzeiten zu versteifen, müssen die hohen EU-Tierwohlstandards tatsächlich flächendeckend sichergestellt werden. Das passiert bis dato nicht. Zudem müssen wir uns beim Tierwohl an Vorbildern orientieren. Das beginnt schon bei der Vorbereitung der Transporte und der Nutzung digitaler Lösungen, zum Beispiel zur Sicherstellung geeigneter Temperaturen entlang der Transportroute oder schlicht die Nutzung von Nippeltränken bei Kälbertransporten. Hier geht Österreich mit gutem Beispiel voran", so Simone Schmiedtbauer, Agrarsprecherin und Vertreterin der ÖVP im Sonderausschuss für Tiertransporte im Europaparlament.
Um Tiertransporte trotzdem zu vermindern, wollen die Abgeordneten die lokalen Schlachthöfe fördern. "Jede zusätzliche Stunde bedeutet mehr Leid", betonte Tilly Metz von den Grünen aus Luxemburg, die den Ausschuss für Tiertransporte leitete. Jedoch seien auch die Schäden für Landwirte für Transportverbote zu beachten. Die Existenz zahlreicher Landwirte hinge davon ab und die Empfänger bestünden auf lebende Tiere, so Daniel Buda von den Demokratisch Liberalen aus Rumänien. "Wo Tiertransporte nicht zu vermeiden sind, müssen höchste Tierwohlstandards eingehalten werden. Einen Abfertigungs-Basar bei Tiertransporten, einen Unterbietungswettbewerb auf Kosten des Tierwohls, darf es nicht mehr geben", so Schmiedtbauer.
Kälbertransporte in der Diskussion
Das EU-Parlament will zusätzlich die Transporte für nicht abgesetzte Kälber im Alter bis 28 Tage verbieten. Lediglich Landwirte sollen die jungen Kälber noch im Umkreis von 50 km transportieren dürfen. In Deutschland gilt diese Regelung bereits ab dem 1. Januar 2023. Eine Verlängerte Übergangsfrist ist aktuell in der Diskussion.
Die Beförderung von hochträchtigen Kühen möchte das Europaparlament auf vier Stunden begrenzen.