Um unerwünschte Rückstände zu vermeiden und die Vermarktungsfähigkeit der Rohmilch nicht zu gefährden, sollten Milcherzeuger jetzt dringend die Desinfektions- und Reinigungsmittel für ihre Melk- und Kühltechnik überprüfen. Keinesfalls sollten länger Produkte mit quartären Ammoniumverbindungen (QAV) eingesetzt werden. Darauf weist der Deutsche Bauernverband hin.
Hintergrund: Bei einer Eigenkontrolle wurde bei frischen Kräutern eine Überschreitung der Höchstgrenze für QAV festgestellt. Die erhöhten Rückstände betrafen die Stoffe DDAC (Didecyldimethylammoniumchlorid) und BAC (Benzalkoniumchlorid), die insbesondere in Desinfektions- und Reinigungsmitteln vorkommen. Solche QAV-haltigen Reinigungsmittel werden auch für die Desinfektion von Melkanlagen und Melkgeräten verwendet. Selbst bei gründlichem Heiß-Wasser-Nachspülen ist nicht sichergestellt, dass die Melkanlagen frei von DDAC-Rückständen sind, so der DBV. Deshalb sollte dringend auf diese Produkte verzichtet werden!
Hier finden Sie eine Liste mit DLG-anerkannten Desinfektionsmitteln, in der die QAV-haltigen Mittel kenntlich gemacht sind. Der DBV empfiehlt, anhand dieser Liste zu überprüfen, ob das eingesetzte Reinigungsmittel QAV-haltig ist. Sollte dies der Fall sein, sollten Sie das Mittel absetzen und ein anderes QAV-freies Reinigungsmittel verwenden.