Da gleitende Jahresmittel verwendet werden, kann es lange dauern, bis man aus Kategorie III wieder in Kategorie II oder I hochgestuft wird. Um dies zu beschleunigen, kann der Mäster eine „Ad-hoc-Kategorisierung“ beantragen. Das ist dann sinnvoll, wenn Maßnahmen zum Senken des Salmonellendrucks ergriffen wurden und sichtbar Früchte tragen. Für die Neukategorisierung müssen 60 Blutproben von Mastschweinen in den letzten 14 Tagen vor der Schlachtung gezogen und untersucht werden.
Doch Achtung: Die ad-hoc-Kategorisierung darf nur einmal in drei Jahren beantragt werden. Dadurch will man Missbrauch verhindern. Die Ad-hoc-Kategorisierung eignet sich eindeutig nicht für Betriebe, die sich durch geschickte Probennahme eine günstigere Einstufung erhoffen, in ihrem Betrieb aber nicht wirklich etwas verbessert haben!-lh-