Das sagt die Haltungs-VO: In der Woche vor dem Abferkeltermin muss jeder Sau bzw. Jungsau Stroh oder anderes Material zur Befriedigung des Nestbauverhaltens zur Verfügung stehen, soweit dies nach Stand der Technik mit dem vorhandenen Entmistungssystem vereinbar ist.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Nestbaumaterial muss ab dem 112. Trächtigkeitstag bis zum Geburtsende ständig und ausreichend angeboten werden. Das Material muss von der Sau ins Maul genommen und getragen werden können. In bestehenden Ställen, in denen der Einsatz von Stroh nicht möglich ist, sind ab sofort andere Materialien wie z.B. Jutesäcke zur Verfügung zu stellen. Bei Neu- bzw. Umbauten muss der Boden und die Gülletechnik so gestaltet sein, dass die Verwendung von optimal geeigneten Nestbaumaterialien wie Stroh möglich ist.
Lösungsmöglichkeiten für Praxis:
„Diese Vorgabe greift in das gesamte System ein“, sagt Dr. Meyer. „Langstroh ist für das Nestbauverhalten optimal, Kurzstroh bereitet jedoch weniger Probleme im Entmistungssystem. Hier müssen Kompromisse gefunden werden“, betont er.
Bernhard Feller stellt klar, dass Jutesäcke nur für eine Übergangszeit akzeptiert werden. „Langfristig müssen sich Sauenhalter auf Stroh einstellen und ihre Entmistungssysteme entsprechend mit z.B. Unterflurschiebern umrüsten“, so Feller. Dabei muss das Material trotz Fixierung für die Sau erreichbar bleiben. „Hierzu sind noch innovative Lösungsmöglichkeiten gefragt“, ergänzt Dr. Tölle.
Das sagt der Kreisveterinär: „Bei Neu- und Umbauten müssen sich Sauenhalter auf organisches Material wie z.B. Stroh einstellen. Der Jutesack ist nur eine Übergangslösung“, bestätigt Dr. Brundiers die Einschätzung der Berater. Für ihn ist wichtig, dass den Sauen rund um die Geburt ständig eine ausreichende Menge des Nestbaumaterials zur Verfügung steht. „Die Sauen sollten mindestens zweimal täglich frisches Stroh vorgelegt bekommen“, erklärt er.