Das sagt die Haltungs-VO: Ab dem 1. August dieses Jahres wird nur noch zwischen rationierter Fütterung mit einem Tier-/Fressplatzverhältnis von 1:1 und einer ad libitum-Fütterung mit einem Tier-/Fressplatzverhältnis von 4:1 unterschieden.
Klarstellung in den Ausführungshinweisen: Bei einer ad libitum-Fütterung ist ein Tier-/Fressplatzverhältnis größer als 4:1 nicht zulässig. Abruffütterungen oder Breifutterautomaten sind von diesen Vorgaben ausgenommen. Sensorgesteuerte Fütterungssysteme wie die Flüssigfütterung am Sensortrog gelten nur dann als ad libitum-Fütterung, wenn durchgehend Futter zur Verfügung steht. Ausdosierungspausen dürfen nicht länger dauern, als für das „Leerfressen“ des Troges notwendig ist. Sind die Tröge während der gesamten Dauer einer Kontrolle leer, weist dies laut Handbuch auf zu lange Ausdosierungspausen hin.
Wird Raufutter zur freien Aufnahme angeboten, können diese Fressplätze auf das Tier-/Fressplatzverhältnis angerechnet werden. Diese „Raufutterplätze“ sind dann jedoch nicht als Beschäftigungsmaterial anrechenbar.
Lösungsmöglichkeiten für die Praxis: „Die Sensorfütterung mit Leerpausen ist für die Trog- und Futterhygiene und die Nachtruhe der Schweine weiterhin extrem wichtig“, erklärt Dr. Karl-Heinz Tölle. „Wollen Schweinehalter weiterhin die Sensorfütterung betreiben, besteht laut Ausführungshinweisen die Möglichkeit, die Fütterungspausen mit Raufuttergaben zu überbrücken.“ Natürlich müssten die Futterblöcke am Sensor trotzdem ausreichend bemessen sein, gibt der Experte zu bedenken.
Das sagt der Kreisveterinär: „Die Nachtruhe sollte nicht zu Fütterungszwecken genutzt werden“, sagt Dr. Brundiers. Im Fokus steht für ihn die Aktivitätsphase der Schweine, also 8 bis zwölf Stunden am Tag, in denen gefüttert werden soll. „Als Amtstierarzt möchte ich, dass alle Tiere satt werden und das ohne Stress“, erklärt er. Stress bei der Fütterung durch Hunger oder Verteilungskämpfe seien Grund für Aggressionen bei den Tieren und müssten unbedingt vermieden werden.
Schwierig sei es, die genaue Dauer des tolerierten Leerstands bei der Sensorfütterung festzulegen: „Man muss die Schweine beurteilen. Sind die Tiere gleichmäßig gewachsen? Gibt es Aggressionen im Stall“ Im Zweifel sollten Landwirte den zuständigen Kreisveterinär kontaktieren, rät Dr. Brundiers.