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Antibiotika-Datenbank: Die Uhr tickt unaufhaltsam!

Lesezeit: 2 Minuten

Nur noch knapp sieben Wochen, dann ist die erste Sammelmeldung an die staatliche Antibiotika-Datenbank fällig. Bis zum 14. Januar 2015 müssen für das zweite Halbjahr 2014 alle Antibiotika-Anwendungen und die Bestandsveränderungen tagesgenau an die HIT-Datenbank gemeldet werden.


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Zwar waren bei Redaktionsschluss noch immer nicht alle Details klar. Während der Sitzung der Länder-Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel Anfang November in Potsdam und am Rande des bpt-Tierärztekongresses in Hannover konnte jedoch in wichtigen Punkten Einigung erzielt werden. So soll in der Datenbank z. B. eine von QS und HIT anerkannte Referenzliste zugelassener Antibiotika hinterlegt werden, um Verwechselungen zu vermeiden. Die Angaben zur Wirk- und Behandlungsdauer werden zu einem Wert zusammengefasst. Und das Datum der Abgabe wird zu einem freiwilligen Eingabefeld in der HIT-Datenmaske.


Damit ist der Weg frei: Die in die QS-Datenbank eingegebenen antibiotischen Behandlungen können an die staatliche Datenbank überspielt werden, wenn der Landwirt QS dazu ermächtigt. Inzwischen sind 99,4 % aller deutschen Schweinemastbetriebe bei QS erfasst. Nicht-QS-Betriebe können die QS-Datenbank ebenfalls für ihre Meldung an HIT nutzen oder ihre Behandlungen selbst bei HI-Tier online eingeben.


Klar ist inzwischen aber auch, dass die Bestandsveränderungen von den Landwirten selbst an HIT gemeldet werden müssen – und zwar tagesgenau. Wobei von jedem Schweinehalter zwei Meldungen erfolgen müssen, einmal die Tierzugänge nach Viehverkehrsverordnung und einmal die Zu- und Abgänge inklusive der Tierverluste für die Anti-biotika-Datenbank. Unter dem Strich müssen die Tierzugänge also doppelt erfasst werden.


Derzeit wird geprüft, ob eventuell die VVVO-Meldungen für das Antibiotika-Monitoring mitgenutzt werden können. Dazu wäre jedoch eine Änderung der Viehverkehrs-verordnung nötig.


Landwirte tun in jedem Fall gut daran, ihre Tierzu- und Tierabgänge inklusive der verendeten Schweine exakt zu dokumentieren, um alle Daten parat zu haben, sobald die Details zur Bestandsmeldung geklärt sind. Zudem müssen sie ihrem Tierarzt vor der Antibiotika-Anwendung schriftlich versichern, dass sie von seinen Behandlungsanweisungen nicht ohne Rücksprache mit ihm abweichen.


Angeblich soll es auch noch Schweinehalter geben, die die Nutzungsart noch nicht an HI-Tier gemeldet haben. Das hätte aber bereits bis zum 30. Juni 2014 geschehen müssen. Wer kein Bußgeld riskieren will, sollte sich deshalb jetzt sputen und die Meldung schleunigst nachholen!

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