Wer ab 1. April Schweine zur Schlachtung vermarktet, muss auf dem Lieferschein zwingend die Ferkelherkunft angeben. Dabei wird zwischen folgenden „Ferkel-Nationalitäten“ unterschieden:
- Deutsch: Schweine, die in Deutschland geboren, aufgezogen und gemästet wurden.
- „Eingedeutscht“: Tiere, die im Ausland geboren sind, aber mit unter 30 kg (!) in einen Maststall in Deutschland eingestallt sowie mit über 80 kg geschlachtet wurden.
- Nicht deutsch: Schweine, die mit mehr als 30 kg in deutsche Ställe eingestallt, hier gemästet und geschlachtet wurden. Zudem alle importierten Schlachtschweine.
In der Praxis bedeutet das, dass Sie nun auf der Standarderklärung zur Lebensmittelketteninformation, die Sie bislang bereits bei jeder Schlachtschweinelieferung ausfüllen, ankreuzen müssen, ob die Schweine...
- ... in Deutschland geboren und aufgezogen oder
- ... in Deutschland aufgezogen oder
- ... in aufgezogen wurden.
Fordern Sie am besten heute noch entsprechende Lieferscheinformulare bei Ihrem Vermarkter an, die diese neuen „Ankreuz-Optionen“ beinhalten. Denn jeder Landwirt ist selbst für die korrekte Herkunftsangabe verantwortlich. Dies wird auch von QS überprüft.