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Ausführungshinweise zur Haltungsverordnung drastisch verschärft

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tierschutzreferenten der Länder, die gemeinsam die Arbeitsgruppe Tierschutz bilden, haben die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Dezember in einer „Nacht- und Nebel-Aktion“ drastisch verschärft. Das betrifft insbesondere die Größe und Gestaltung der Abferkelbuchten.


Wie top agrar aus gut informierten Kreisen erfuhr, müssen Bewegungsbuchten demnach künftig so gestaltet sein, dass sich die Sauen bei geöffnetem Ferkelschutzkorb in der Bucht frei drehen können, ohne dabei gegen einen Einrichtungsgegenstand zu stoßen. Das gilt als erfüllt, wenn die Sau über einen Wendekreis von mindestens 200 Zentimeter verfügt. Für besonders großrahmige Sauen sind entsprechend größere Buchten vorgesehen.


Die neuen Vorgaben gelten nicht nur für alle künftig neu zu bauenden Bewegungsbuchten. Auch bei Neu- und Umbauten, die nach dem 9. Februar 2021 entstanden sind, müssten Schweinehalter nochmals nachrüsten. Denn laut Stallbauexperten und Stallbaufirmen dürfte die aktuelle Vorgabe zur Buchtengröße von 6,5 m2 zu knapp bemessen sein, um die Vorgaben der neuen Ausführungshinweise zu erfüllen. Bei den gängigen Buchtenmaßen von ca. 2,75x2,4 m und unter Voraussetzung eines Wendekreises von 2 m ist es kaum möglich, alle Einrichtungsgegenstände in der Bucht unterzubringen. Die Buchten müssten nochmals vergrößert werden.


Wie Recherchen von top agrar ergaben, wird der Beschluss nicht von allen Bundesländern getragen. Es gilt jedoch das Mehrheitsprinzip, sodass die Kritiker die drastische Verschärfung der Auflagen letztlich nicht verhindern konnten. Bemängelt wird von den Kritikern auch, dass weder die Offizialberatung, noch Interessenverbände der Schweinehalter oder die Experten von Stallbaufirmen vorab beratend hinzugezogen wurden.

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