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Berufsverbot von Straathof rechtskräftig

Lesezeit: 1 Minuten

Adrianus Straathof darf persönlich bundesweit keine Schweine mehr halten. So entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg nach mehrtägiger mündlicher Verhandlung Anfang Juli. Damit bestätigte es das Tierhaltungsverbot, das der Kreis Jerichower Land bereits 2014 gegen den „Schweinebaron“ erlassen hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit wiederholten eklatanten Tierschutzverstößen in den Schweineställen von Straathof. Beispielsweise sollen kranke Tiere nicht ausreichend versorgt oder Sauen zu lange in zu kleinen Kastenständen gehalten worden sein. Eine Berufung gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen.


Für die insgesamt elf Schweineanlagen in Deutschland hat das Urteil indes keine Bedeutung. Denn Straathof hatte sich bereits zuvor als Geschäftsführer und Gesellschafter zurückgezogen. Betreiber ist nun die LPD Holding.

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