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Bundesrat stimmt AMG-Novelle zu

Lesezeit: 2 Minuten

Nach hartem Ringen im Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat Anfang Juli der vom Bundestag vorgeschlagenen und in einigen Details angepassten Änderung des Arzneimittelgesetzes zugestimmt. Jetzt müssen nur noch Bundeskanzlerin und Bundespräsident unterschreiben, damit die Änderungen Anfang 2014 in Kraft treten können. Die Details sollen in einer Bundesverordnung geregelt werden.


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Kernpunkt ist die Erfassung des Antibiotikaverbrauchs landwirtschaftlicher Nutztierhalter in einer zentralen Datenbank, die vermutlich an die HIT-Datenbank angelehnt werden soll. Verantwortlich für die Meldung ist der Tierhalter. Er kann diese Aufgabe jedoch an seinen Tierarzt übertragen.


Um Doppeleingaben zu vermeiden, machen sich der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) dafür stark, auf das vorhandene QS-Antibiotikamonitoring aufzubauen. Im Gegensatz zur QS-Lösung muss in der Bundesdatenbank aber auch der Antibiotikaverbrauch in der Ferkelaufzucht mit erfasst werden. Zudem bestehen noch Unterschiede in der Maßzahl für die Therapiehäufigkeit, die noch angeglichen werden müssen.


Betrieben mit hohem Antibiotikaverbrauch sollen empfindliche Sanktionen drohen: Liegt die halbjährlich zu meldende Therapiehäufigkeit über dem bundesweiten Mittelwert (Median), muss der Landwirt gemeinsam mit seinem Tierarzt Maßnahmen ergreifen, die den Antibiotikaverbrauch reduzieren.


Gehört der Betrieb zu den 25 % Schweinehaltern mit dem höchsten Antibiotikaverbrauch (3. Quartil), muss der Landwirt dem zuständigen Kreisveterinär darüber hinaus einen schriftlichen Plan vorlegen, wie er den Antibiotikaverbrauch zurückfahren will. Die Behörde kann in puncto Fütterung, Mastdauer und Besatzdichte zusätzliche Maßnahmen vorschreiben. Befolgt der Tierhalter die Vorgaben nicht, oder überschreitet er wiederholt das dritte Quartil, kann der Kreisveterinär dem Landwirt das Halten von Tieren für die Dauer von bis zu drei Jahren verbieten.

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