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Bundesweit einheitliche Vorgaben

Lesezeit: 1 Minuten

Was hat Sie veranlasst, den Leitfaden zum Nottöten zu entwickeln?


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Delbeck: In Vorträgen habe ich immer wieder festgestellt, dass es bei den Landwirten große Verunsicherung rund um das Thema Nottöten gibt. Gemeinsam mit dem Veterinäramt, der Kreisstelle der Tierärzte und dem Kreislandvolk des Landkreises Cloppenburg haben wir deshalb einen handlichen, kompakten Leitfaden entwickelt.


Wie verbindlich sind die Vorgaben?


Delbeck: Es handelt sich dabei überwiegend um gesetzliche Vorgaben, die wir nur gebündelt und gestrafft haben. Die Passagen, wer, wann und wie nottöten muss, sind daher rechtsverbindlich. Zusätzlich haben wir noch Empfehlungen zur Dokumentation und zum Bestandsbetreuungsvertrag aufgenommen, die zwar freiwillig, aber unbedingt zu empfehlen sind.


Wäre nicht ein bundeseinheitlicher Leitfaden wünschenswert?


Delbeck: Absolut. Weil das Thema aber jetzt ins öffentliche Interesse gerückt ist, haben wir uns für die zeitnahe Umsetzung des Leitfadens mit den anderen „Schweinehochburgen“ in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern entschlossen. Einige Details, z.B. ob und wie das Blut aufgefangen und entsorgt werden muss, werden auf Bundesebene aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Hier wären einheitliche Vorgaben bzw. eine Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung dringend erforderlich.-lh-

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