Die Bundestierärztekammer (BTK) spricht sich gegen die Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration aus. Sie fabuliert von lebensbedrohlichen Gefahren durch Lokalanästhetika in Laienhand. Das ist unhaltbar, da die lokalen Betäubungsmittel zur Injektion in der Apotheke für jeden Verbraucher gegen Rezept erhältlich sind, teilweise sogar rezeptfrei. Unterstellt die BTK, dass der Gesetzgeber diese Gefahren beim Menschen wissentlich in Kauf nimmt?
Auch die von der BTK befürchteten Nebenwirkungen in Form von Wundheilungsstörungen sind kein belastbares Argument. Sie können genauso wahrscheinlich bei der Lokalanästhesie durch den Tierarzt auftreten. Bei der Narkose ist die Gefahr sogar noch größer.
Dass die BTK die Eignung von Lokalanästhetika zur Kastration generell infrage stellt, offenbart unbegründete Arroganz und Misstrauen gegenüber unseren EU-Partnern bei harmonisiertem Tierschutzrecht. Denn in Dänemark ist die lokale Betäubung zur Kastration erlaubt und EU-weit akzeptiert.
Die BTK weiß, dass ohne den „4. Weg“ in Deutschland zukünftig noch mehr Ferkel aus EU-Nachbarstaaten importiert und hier gemästet werden. Sie weiß, dass sie mit ihrer Haltung große Teile der Sauenhaltung aus Deutschland ins Ausland verlagert. Und sie weiß, welche Transportstrecken sie den dann wiederum unter lokaler Betäubung kastrierten Ferkeln unnötig zumutet. Das ist nicht zum Wohl der Tiere.
Als Tierarzt fühle ich mich nicht von der Landwirtschaft, sondern von der BTK unter Druck gesetzt, unpraktikablen Teil- lösungen das Wort zu reden. Dennoch werde ich mich weiterhin für den „4. Weg“ einsetzen – zum Wohl der Ferkel und für die regionale Ferkelproduktion in Deutschland.Dr. Horst Gaumann
49377 Vechta