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Der MFA gehört auf jede Abrechnung!

Lesezeit: 2 Minuten

Berlin will das Vieh- und Fleischgesetz reformieren. Was kommt auf die Schweinehalter zu? Breuer: Das derzeitige Gesetz wird entrümpelt und Regelungen zur Lebendvermarktung sollen gestrichen werden. Außerdem will der Gesetzgeber die rechtliche Stellung der Klassifizierungsunternehmen stärken. Das macht Sinn. Inakzeptabel ist jedoch, dass Berlin gleichzeitig die Bestimmungen zum Inhalt von Schlachtabrechnungen streichen will. Damit die Länder Kontrollpersonal sparen können, soll auf den Abrechnungen künftig nur noch das Schlachtgewicht und der Preis je kg Schlachtgewicht ausgewiesen werden, nicht aber der Muskelfleischanteil! Warum können die Schweinehalter auf die Angabe des Muskelfleischanteils auf keinen Fall verzichten? Breuer: Der einzeltierbezogene Muskelfleischanteil (MFA) ist der einzige amtlich zugelassene Vergleichsmaßstab für den Schlachtkörperwert eines Tieres. Die Schweinehalter brauchen diese Angabe, um Vermarkter miteinander vergleichen und den optimalen Abnehmer für das eigene Tiermaterial bestimmen zu können. Auch für überbetriebliche und internationale Preisvergleiche ist der MFA, der ja ohnehin bei allen Klassifizierungsgeräten ausgewiesen wird, unverzichtbar. Welche Parameter sind neben dem Muskelfleischanteil noch wichtig? Breuer: Auch die Vorkosten müssen klar definiert und auf jeder Schlachtabrechnung ausgewiesen werden. Denn als Vorkosten dürfen von den Schlachtunternehmen nur die Transportkosten und die Tranport-Versicherung in Abzug gebracht werden. Daneben wünschen wir uns natürlich auch ein Präsenzrecht bei der Schlachtung. Das heißt, es muss dem Landwirt oder einem Vertreter möglich sein, beim Verwiegen und Klassifizieren der eigenen Schweine anwesend zu sein. Wie stehen die Chancen, dass der Referentenentwurf in diesen Punkten doch noch korrigiert wird? Breuer: Viele Schweinehalter sind unserem Aufruf gefolgt und haben die Bundestagsabgeordneten ihrer Wahlkreise schriftlich und mündlich auf die drohenden Probleme hingewiesen. Der Druck hat die Politiker wachgerüttelt. Über alle Parteigrenzen hinweg herrscht inzwischen Einigkeit darüber, dass der vorliegende Entwurf keine parlamentarische Mehrheit findet und korrigiert werden muss. Damit dies gelingt, brauchen wir jedoch weiter den Druck von der Basis. Die Schweinehalter dürfen jetzt nicht müde werden, die Abgeordneten ihrer Wahlkreise per e-mail, Fax oder Brief gezielt anzuschreiben bzw. anzurufen und hier die nötigen Änderungen einzufordern. Denn machen wir uns nichts vor: Die Kuh ist noch lange nicht vom Eis!

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