Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat den Entwurf zur neuen Düngeverordnung vorgelegt (siehe auch Seite 28 bis 35 in dieser Ausgabe). Das Papier sieht schärfere Regelungen für Schweinehalter vor. Auf hoch versorgten Böden der Versorgungsstufen D und E dürfen sie ab 2018 nur noch 75 % und ab 2020 nur 50 % des P-Entzuges düngen. Außerdem müssen Schweinehalter künftig nach Abzug der Stall- und Lagerverluste 80 % der Nährstoffe anrechnen, bislang waren es 70 %.
Mit Inkrafttreten der neuen Dünge-VO (voraussichtlich im Herbst) gelten auch neue Bilanzierungswerte für Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere, die bereits von der DLG veröffentlicht wurden. In der Mast sinken die P2O5-Ausscheidungen laut den neuen DLG-Werten um 13 %, die Stickstoffausscheidungen gehen um 2,7 % pro Mastplatz zurück. Schweinemastbetrieben verschaffen die neuen Werte somit etwas Luft.
Ganz anders das Bild in der Sauenhaltung. Künftig wird hier mit 28 statt 22 abgesetzten Ferkeln pro Sau und Jahr gerechnet. Das führt zu 9,1 % höheren N- und 6,8 % mehr P-Ausscheidungen pro Sau und Jahr. Die Ferkelerzeuger sind somit doppelt bestraft, denn durch die Reduzierung des Verlustabzuges wird der Stickstoff für die Sauenhalter künftig viel schneller zum limitierenden Faktor. Viele Betriebe erreichen die 170 kg N-Grenze künftig eher.
Josef Bunge, Fütterungsberater der LWK Nordrhein-Westfalen, rät Sauenhaltern, auf eine stark N/P-reduzierte Fütterung umzustellen. Dadurch können Betriebsleiter ca. 4,7 % Stickstoff gegenüber einer N/P-reduzierten Futterstrategie einsparen. Beim Phosphor beträgt das Einsparpotenzial 9,1 %. In der Mast führt die stark N/P-reduzierte Strategie zu 10 % geringeren N- und 8,2 % weniger P-Ausscheidungen.