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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

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Erfassungskosten sollen wegfallen

Lesezeit: 1 Minuten

Die beim Schlachtschweineverkauf abgezogenen Vorkosten könnten sich bald dramatisch ändern. Denn mit der geplanten Novelle des Vieh- und Fleischgesetzes will das Berliner Landwirtschaftsministerium praktisch die Vorkosten abschaffen. Neben dem Absatzfonds sollen künftig nur noch die Transportkosten und -versicherung als Vorkosten gelten. Die bislang oft zu Ungunsten der Landwirte ausgelegten Erfassungskosten gehören dann definitiv nicht mehr zu den Vorkosten. Insider gehen zwar davon aus, dass sich die Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes noch bis Mitte 2005 hinzieht. Berlin hat aber bereits signalisiert, dass es auf jeden Fall an der Vereinfachung der Vorkosten festhalten wird. Aus Sicht der Landwirte ist das zu befürworten. Denn so wäre dem bisherigen Wildwuchs bei den Vorkosten endlich ein Riegel vorgeschoben, was auch die Markttransparenz erhöht.

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