Ein direkt mit dem KSP- oder ASP-Virus infizierter Betrieb erhält im Falle einer Bestandskeulung Entschädigungszahlungen und Beihilfen. Es gibt allerdings auch Kosten, die der Betrieb selbst tragen muss, z. B. das Entsorgen der Futtervorräte. Sollte die ASP weiter gen Westen wandern, müssen Schweinehalter deshalb genau überlegen, ob sie die Futtervorräte nicht besser auf das Notwendigste beschränken.Aber auch eine vorübergehende Produktionsunterbrechung oder eine pestbedingte Leistungsminderung werden nicht von der Tierseuchenkasse getragen. Hier muss sich jeder Tierhalter der Risiken bewusst sein und bei Bedarf eine Ertragsschadenversicherung abschließen.
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