Nicht nur in Deutschland wird über den Ferkelschutzkorb diskutiert. Auch in den europäischen Nachbarländern laufen die Diskussionen. Hier ein kurzer Überblick, welche Regelung in welchem Land derzeit gilt.
- In der Schweiz ist der Ferkelschutzkorb bereits seit 2007 verboten. Abferkelbuchten müssen so gestaltet sein, dass sich die Sau darin frei drehen kann. Eine Fixierung ist nur im Einzelfall erlaubt, z.B. wenn die Sau ihre Ferkel attackiert oder wenn es gesundheitliche Probleme gibt. Der Landwirt muss aufzeichnen, welche Sau aus welchem Grund fixiert wurde.
- Landwirte in Österreich müssen ab dem Jahr 2033 Ferkelschutzkörbe einbauen, die sich öffnen lassen. Die neue österreichische Regierung hat die endgültigen rechtlichen Rahmenbedingungen aber noch nicht abschließend festgelegt. Unklar ist zum Beispiel noch, wie lange die Sauen rund ums Abferkeln fixiert werden dürfen. Im Gespräch sind einige Tage vor der Geburt bis sechs Tage nach der Geburt.
- In Dänemark gelten bislang keine Einschränkungen, die Sauen dürfen während der Laktation festgesetzt werden. Selbst gestecktes Ziel der Branche ist aber, im Jahr 2020 rund 10% der laktierenden Sauen in Freilaufbuchten zu halten. Für Betriebe, die am Ende des Jahres 2016 eingeführten Welfare-System teilnehmen, gelten bereits jetzt spezielle Vorgaben. Im sogenannten „Ein-Herz-Standard“ dürfen die Sauen während der Laktation bis zu drei Tage festgesetzt werden, bei zwei Herzen sind maximal zwei Tage erlaubt.
- Ferkelerzeuger in den Niederlanden rechnen mit einem künftigen Verbot, ein festes Ausstiegsdatum gibt es aber noch nicht. Die Branche forscht bereits intensiv an Alternativen wie Freilauf- und Bewegungsbuchten.