In der dritten Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) wird die Finanzierung vom Fonds- auf das Marktmodell umgestellt. Das bedeutet, dass der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) den Tierwohlbonus an den Schlachtbetrieb zahlt, der diesen an den Erzeuger weitergibt. In der sogenannten Branchenvereinbarung ist geregelt, dass ITW-Schweinemäster für jedes abgegebene Mastschwein einen Tierwohlaufpreis von mindestens 5,28 € erhalten. Das erklärte ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs gegenüber top agrar.
Theoretisch besteht bei dem Marktmodell die Möglichkeit, dass sich die Höhe des Tierwohl-Aufpreises an Angebot und Nachfrage orientiert. Bei hoher Nachfrage nach Tierwohlware durch den LEH müsste der Bonus steigen bzw. bei geringer Nachfrage sinken. Gegenüber top agrar versicherte der ITW-Geschäftsführer aber, dass der Tierwohl-Bonus mindestens 5,28 € betrage: „Und wir halten es auch für sinnvoll, hier eine gewisse Stabilität zu wahren. Aber schon jetzt stellen wir fest, dass es Schlachtunternehmen gibt, die Tierhaltern Angebote darüber hinaus machen.“ Dies sei für die ITW unproblematisch, so Hinrichs.