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Lesezeit: 4 Minuten

Über die Konsequenzen und Gefahren der geplanten Gesetzesverschärfung sprachen wir mit dem Umwelt-beauftragten des DBV, Gerd Hockenberger. top agrar: Die IVU- und UVP-Ände-rungsrichtlinien der EU, die nun in deutsches Recht umgesetzt werden sol-len, sehen höhere Schwellenwerte für eine generelle Pflicht zur Umweltver-träglichkeitsprüfung vor, bei Mast-schweinen z. B. erst ab 3 000 Plätzen. Warum sehen Sie in dem Gesetzent-wurf dennoch eine Verschärfung? Hockenberger: Die EU-Richtlinien se-hen zwar höhere Schwellenwerte vor. In Deutschland soll jedoch bereits unterhalb der generellen UVP-Pflicht anhand von bestimmten Kriterien überprüft werden, ob nicht auch bei kleineren Anlagen erhebliche Umwelt-auswirkungen zu erwarten sind. So sieht es das geplante Artikelgesetz vor. Die Schwellenwerte für derartige Vor-prüfungen werden etwa 25 % unter-halb den bisher geltenden Grenzwer-ten liegen. Und da die UVP als un-selbstständiger Teil an ein BImSch-Ge-nehmigungsverfahren gekoppelt ist, sollen darüber hinaus auch die BImSchG-Schwellenwerte abgesenkt werden. top agrar: Berlin reagiert mit der ge-planten Gesetzesänderung auf Vorgaben aus Brüssel. Schießt das Umweltministe-rium dabei über das von der EU gefor-derte Maß hinaus? Hockenberger: Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wird insbesondere die IVU-Richtlinie auf nationaler Ebene schärfer gehandhabt, als es die EU vor-schreibt. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung legt für eine Genehmi-gung nach dem BImSch-Gesetz niedrige-re Schwellenwerte fest, als von Brüssel gefordert. Das wird zu Wettbewerbsver-zerrungen führen und ist aus Sicht der deutschen Landwirte nicht akzeptabel! top agrar: Der Ermessenspielraum der Genehmigungsbehörden bei der geplan-ten UVP-Vorprüfung ist groß. Warum ist es zwingend notwendig, die Vorgaben bundesweit zu vereinheitlichen und kon-kreter zu formulieren? Hockenberger: Anhand der in den EU-Richtlinien vorgegebenen Kriterien müs-sen die Behörden bei der Vorprüfung feststellen, ob durch die geplante Bau-maßnahme erhebliche Umweltauswir-kungen zu befürchten sind und eine Um-weltverträglichkeitsprüfung nötig wird. Dazu gehört beispielsweise die Besiede-lungsdichte sowie die Lage zu Wasser-schutzund Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht. Die Kriterien sind allerdings sehr all-gemein gehalten und öffnen daher Tür und Tor für eine willkürliche Anwen-dung. Diese Willkür kann durch den häu-fig vorhandenen öffentlichen Wider-stand gegen landwirtschaftliche Tierhal-tungsbetriebe zusätzlich verschärft wer-den. Es ist zu befürchten, dass nach einer Vorprüfung künftig generell eine UVP verlangt wird. Wir brauchen deshalb eine sachlich fundierte Regelung und ei-nen konkret formulierten Kriterienkatalog, um den Er-messenspielraum der Behör-den einzugrenzen und Wett-bewerbsverzerrungen zu ver-meiden. Immerhin entschei-det die Behörde bei der Vor-prüfung darüber, ob sich der Stallbau um bis zu 50 000 DM verteuert oder nicht. top agrar: Beim BImSch-Verfahren wird unter ande-rem die Technische Anweisung (TA) Luft herangezogen. Sie wird derzeit neu for-muliert. Welche Gefahren sehen Sie hier? Hockenberger: Die TA-Luft wird unter anderem bei Genehmigungsverfahren da-zu benutzt, Abstände von Stallbauten zu ermitteln. Das Umweltbundesamt überar-beitet diese TA-Luft derzeit. Beispiels-weise soll die unter Fachleuten äußerst umstrittene Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) bundesweit zum Einsatz kom-men. Wir lehnen dies ab, denn im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren dürfen nur sachgerechte Verfahren zum Einsatz kommen, die die Umweltauswirkungen bestmöglich widerspiegeln sowie der Ge-nehmigungsbehörde, dem Landwirt und der Bevölkerung verlässliche Ergebnisse liefern! top agrar: Welche Instanzen muss der Entwurf des Artikelgesetzes noch über-winden? Wann könnte das Gesetz rechts-kräftig werden? Hockenberger: Der Regierungsent-wurf wird derzeit in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten, nachdem der Bundesrat bereits im De-zember hierzu eine Stellungnahme ab-gegeben hat. Sobald der Bundestag das Artikelgesetz beschlossen hat, muss der Bundesrat noch zustimmen. Es ist zu erwarten, dass das Gesetz noch in der ersten Jahreshälfte 2001 beschlos-sen wird und kurz danach in Kraft tritt. top agrar: Wie können Landwirte auf den Entwurf jetzt noch Einfluss neh-men? Hockenberger: Im Rahmen der Aus-schussberatungen in Bundestag und Bundesrat haben der Bauernverband und andere Interessenvertretungen die Interessen der Landwirte vorgetragen. Mit Erfolg, denn in den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates finden sich wesentliche Forderungen des Be-rufsstandes wieder. Nun müssen diese Empfehlungen jedoch noch von der Bundesregierung übernommen werden und eine Mehrheit im Bundestag finden. Wenn überhaupt, dann lässt sich jetzt nur noch auf politischer Ebene etwas ausrichten! Um die Politiker für das Thema zu sensibilisieren, sollten die Landwirte daher jetzt Kontakt mit ihren Bundes- und Landtagsabgeordneten aufnehmen und ihnen ihre Sorgen und Änderungswünsche vortragen! top agrar: Herr Präsident, wir danken Ihnen für das Gespräch. lh

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