Die Diskussionen zum Thema Kastenstände im Deckzentrum reißen nicht ab. Anfang Juni tagte die von der Agrarministerkonferenz ein-gesetzte Expertengruppe bereits zum dritten Mal. Wie top agrar erfuhr, wird folgender Fahrplan angestrebt: Der Bundesrat soll den Bund in seiner letzten Sitzung unmittelbar vor der Bundestagswahl am 24. September dazu auffordern, die Tierschutz-Nutztierhaltungsver-ordnung in der neuen Legislaturperiode zeitnah zu ändern. Die Länderkammer legt dem Bund dazu einen abgestimmten Verordnungsentwurf vor.
Offenbar favorisieren die Experten zurzeit die niederländische Lösung. Danach dürfen die Sau-en während der Rausche maximal zehn Tage im Kastenstand fixiert werden. Für bestehende Ställe sollen Übergangsfristen definiert werden. Nach derzeitigem Diskussionsstand könnten das etwa zwölf Jahre sein. Zusätzlich soll es aber auch eine Härtefallregelung geben.
Offen ist, wie die Veterinärbehörden vor Ort bis dahin vorgehen sollten. Die Expertengruppe sieht hier durchaus Handlungsspielraum für die zuständigen Kreisveterinäre. Denn laut §2 Tierschutzgesetz dürfen Tiere nicht leiden. Genau das passiere aber, wenn die Behörden darauf bestehen, dass die Stände auf Stockmaß-Breite umgebaut werden und sich die Tiere in den dann zu breiten Kastenständen umdrehen und verletzen können (siehe Interview auf Seite S20).