Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) umbauen. Demnach soll die Förderung von Umbau-, Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen für mehr Tierwohl im Rahmen des AFP ab 2020 aufgestockt werden. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Michael Stübgen auf eine schriftliche Anfrage von Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff.
Um die Voraussetzungen für mehr Tierwohl schaffen zu können, müssen zuerst rechtliche Hürden gemeistert werden. Geklärt werden muss z.B., wie der Bestandsschutz für genehmigte Tierhaltungsanlagen, die bauliche Änderungen hin zu mehr Tierwohl planen, gesichert werden kann. Zudem muss geklärt werden, wie die sog. Öffnungsklausel gestaltet werden kann. In ihr sollen Kriterien festgelegt werden, damit Tierwohlställe auch nach der Verschärfung der TA Luft genehmigungsfähig sind.
Hauptknackpunkt bleibt aber die Frage: Wie viele Stallplätze sind künftig noch genehmigungsfähig? Experten gehen davon aus, dass es in vielen Fällen weniger sein werden als vor dem Umbau. Damit würde der Staat dann doch den Abbau der Tierbestände fördern – allerdings durch die Hintertür.