In Sachsen-Anhalt haben mehrere Landwirte Post von ihren Kreisveterinären be-kommen. Darin werden sie aufgefordert, die Breite der Kastenstände an die Rückenhöhe der Sauen anzupassen. Im Klartext heißt das: Eine 1 m große Sau darf nur in einem 1 m breiten Kastenstand stehen!
Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt auf Anfrage von top agrar mitteilt, wurde bislang zwar kein endgültiger Beschluss gefasst, ob die Regelung künftig generell gelten soll. Es liege aber in der Verantwortung jedes Sauenhalters, je nach Größenverteilung der Sauen im Betrieb ausreichend große Kastenstände vorzuhalten.
Für das Ministerium sind die Breitenangaben in den Ausführungshinweisen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nur Anhaltspunkte und Mindestangaben. Entscheidend sei, dass Sauen in Kastenständen ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können. Gerade großen Sauen sei dies u. U. nicht möglich.
Der Bauernverband Sachsen-Anhalt will die Problematik nun mit der zuständigen Tierschutzreferentin diskutieren. „Nach erfolgter Bauabnahme muss Rechtssicherheit herrschen. Die Landkreise dürfen nicht mit unterschiedlichen Maßstäben (nach)messen“, erklärt Birgit Gippner, Fachreferentin für Tierproduktion.