Schweinehalter, deren Therapiehäufigkeit im ersten Meldedurchgang die Kennzahl 2 überschritten hat, müssen den zuständigen Kontrollbehörden bis zum 31. Juli einen schriftlichen Maßnahmenplan vorlegen. Darin müssen sie den hohen Antibiotikaverbrauch begründen und schriftlich formulieren, wie sie den Antibiotikaverbrauch in ihrem Betrieb vermindern wollen.
In NRW haben Vertreter der Veterinärbehörden, der praktizierenden Tierärzte und der landwirtschaftlichen Organisationen ein gemeinsames Formblatt für diesen Maßnahmenplan erarbeitet. Interessenten können sich das dreiseitige Formular
zum Ausdrucken herunterladen.