Jedes erkrankte oder verletzte Schwein hat ein Anrecht auf eine angemessene tiermedizinische Behandlung. Doch wenn keine Aussicht auf Genesung besteht und das Tier trotz Behandlung unter extremen Schmerzen leidet, muss es zeitnah erlöst werden. Dazu sind Tierhalter gesetzlich verpflichtet.
Doch wann ist der richtige Zeitpunkt gekommen? Wer darf ein Schwein nottöten? Und wie geht man dabei vorschriftsmäßig und tierschonend vor? Rund um das Thema Nottötung gibt es jede Menge offene Fragen.
Praxisnahe Tipps mit erläuternden Fotos und guten Beispielen geben der neue „Leitfaden zur Durchführung der Nottötung bei Schweinen“ und das DLG-Merkblatt 430 „Umgang mit kranken und verletzten Schweinen“. Beides können Sie hier kostenlos herunterladen.
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