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So melden Sie an die staatliche Antibiotika-Datenbank

Der 14. Januar 2015 rückt unaufhaltsam näher. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Betriebe mit mehr als 250 Mastferkeln (Absetzen bis 30 kg) bzw. 250 Mastschweinen (> 30 kg) den Antibiotikaverbrauch und die Bestandsveränderungen für das zweite Kalenderhalbjahr 2014 an die staatliche HIT-Datenbank gemeldet haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der 14. Januar 2015 rückt unaufhaltsam näher. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Betriebe mit mehr als 250 Mastferkeln (Absetzen bis 30 kg) bzw. 250 Mastschweinen (> 30 kg) den Antibiotikaverbrauch und die Bestandsveränderungen für das zweite Kalenderhalbjahr 2014 an die staatliche HIT-Datenbank gemeldet haben.

 

Um Doppeleinaben zu vermeiden, können Sie die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) damit beauftragen, die in der QS-Antibiotika-Datenbank bereits erfassten Verbräuche an HIT weiterzumelden. Sie müssen dazu nur QS als so genannten „Dritten“ benennen. Und Sie müssen gegenüber den Behörden und gegenüber Ihrem Tierarzt schriftlich versichern, dass sie nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Tierarzt von den auf den Tierarzneimittel-Abgabe- und Anwendungsbelegen (AuA) vorgegebenen Behandlungsanweisungen abweichen bzw. abgewichen sind.

 

Wie Sie sich in der HIT-Datenbank einloggen und welche Angaben Sie dort anklicken müssen, haben wir für alle top agrar-Leser in zwölf Schritten nachvollziehbar und verständlich aufgearbeitet.


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Reizen Sie die Meldefrist daher auf keinen Fall bis zum letzten Tag aus! Denn nach allen bisherigen Erfahrungen nimmt das Melden einige Zeit in Anspruch!

 

 

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