Anfang Mai 2012 konnte die Landwirtschaft einen Etappensieg im Streit um Biopatente verbuchen. Das Europäische Patentamt (EPA) in München widerrief ein bereits 2005 erteiltes Patent zum Sperma-Sexing. Wäre dem Patent stattgegeben worden, wäre neben dem technischen Verfahren des Sperma-Sexings auch die Patentierung des Spermas und der Nachkommen möglich gewesen. Dann hätten Lizenzgebühren für die Anwender gedroht.
„Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Widerruf des Patents“, erklärte DBV-Rechtsanwältin Inken Garbe. Weil jede Einzelentscheidung des EPA aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein sei, müsse endlich ein gesetzliches Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen in der europäischen Biopatentrichtlinie festgeschrieben werden.
Nur so könne man verhindern, dass sich wenige Konzerne mit der Patentierung konventioneller Züchtungsverfahren umfangreiche Eigentumsansprüche auch für Folgeprodukte sichern. Der DBV begrüßt daher den Antrag im Bundestag und im EU-Parlament zur Änderung der Biopatentrichtlinie.