Achten Sie darauf, dass Ihr Bestandsregister und das Besucherbuch tagesaktuell sind.
Typische Symptome
Wie wird die ASP übertragen und welche Krankheitsanzeichen gibt es?
Antwort: Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Speichel, Blut, Sperma), nicht vorschriftsmäßig erhitzte Speisereste oder Schweinefleischprodukte sowie durch indirekte Übertragung, z.B. über Kleidung oder Fahrzeuge. Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Infektionsweg.
Infizierte Tiere entwickeln schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Atemprobleme und Durchfall. Darüber hinaus können Unterhaut- und Nasenblutungen auftreten. Die Erkrankung führt unmittelbar zum Tod der infizierten Tiere. Die ASP infiziert oft nur einzelne Tiere einer Bucht oder eines Abteils. Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen sollten Sie sofort den Hoftier-arzt informieren und gemeinsam eine Ausschlussuntersuchung veranlassen.
Wer ist zuständig?
Wer ist für die ASP-Bekämpfung zuständig und wo erhalte ich Infos?
Antwort: Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die kommunalen Veterinärbehörden zuständig. Im ASP-Fall bei Wild- oder Hausschweinen werden von der zuständigen Behörde Maßnahmen getroffen, um die Seuche in der Wildschweinepopulation zu bekämpfen und eine Einschleppung bzw. Weiterverbreitung in Hausschweinebestände zu verhindern.
Die Art der Maßnahmen hängt von den betroffenen Gebieten ab und davon, ob Wildschweine oder Hausschweine betroffen sind. Die Maßnahmen werden von der zuständigen Behörde per Internet und öffentlichen Medien bekannt gegeben oder richten sich direkt an die Schweinehalter.
Wichtige Dokumente
Was müssen Schweinehalter beachten?
Antwort: Im ASP-Fall sind die Unterlagen über Tierbewegungen in der HIT-Datenbank und in Ihrem Bestandsregister die wichtigsten Dokumente. Halten Sie diese deshalb immer auf tagesaktuellem Stand. Dokumentieren Sie alle Verluste bzw. erkrankten Tiere und führen Sie ein Besucherbuch. Im Seuchenfall müssen alle Kontaktmöglichkeiten ermittelt werden, um die Ursache und den Zeitpunkt der Einschleppung zu bestimmen und eine mögliche Weiterverbreitung in andere Bestände abzuklären. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hat unter www.schweine.net/asp Checklisten erarbeitet, damit Sie im Krisenfall den Überblick behalten.
Schadensersatz
Wie kann ich mich versichern?
Antwort: Wichtig ist, dass Sie Ihre Bestände der Tierseuchenkasse (TSK) korrekt gemeldet haben. Diese erstattet im Fall einer angeordneten Tötung des Bestandes nur den „gemeinen Wert“ der Tiere. Länderspezifisch können u.U. die Reinigungs- und Desinfektionskosten als Beihilfe übernommen werden. Doch Achtung: Sollten Sie gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften verstoßen oder falsche Tierzahlen gemeldet haben, kann der Anspruch auf Entschädigungsleistungen oder Beihilfen reduziert werden oder ganz entfallen. Achten Sie unbedingt auf die strikte Einhaltung der Biosicherheit und der tierseuchenrechtlichen Vorschriften! Die TSK kommt nicht für finanzielle Schäden durch Leerstandszeiten und Vermarktungseinschränkungen auf. Gegen derartige Schäden können Sie sich durch eine Ertragsschadenversicherung zusätzlich finanziell absichern.