Nach gut einem Jahr Praxiserfahrung wird immer deutlicher, dass die staatliche Antibiotika-Datenbank einige „Systemfehler“ aufweist. Dazu gehört u. a. die Wertung von Kombipräparaten. Da bei der Berechnung der Therapiehäufigkeit nicht die Zahl der Medikamente zählt, sondern die der enthaltenen Wirkstoffe, schlagen Kombipräparate doppelt und dreifach zu Buche. „Um die Therapiehäufigkeit zu senken, werden deshalb be-währte Kombi- durch weniger gut wirkende Monopräparate ersetzt. Das dient nicht dem Tierschutz“, beklagt Dr. Andreas Palzer vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt).
Ein weiterer Knackpunkt ist die Anzahl der Wirktage bei One-Shot-Präparaten, also Langzeit-Antibiotika, die nur einmal verabreicht werden. Hier legt zurzeit der behandelnde Tierarzt die Wirktage fest.Unbefriedigend ist auch die unterschiedliche Umsetzung der Meldepflicht. Das fängt bei den Maßnahmenplänen an und hört bei der Intensität der Kontrollen auf.
Uneins ist man aber, wie schnell die Fehler korrigiert werden sollen. Die einen fordern eine zeitnahe Korrektur. Andere wollen die Kritikpunkte bis zum Ende der 5-jährigen Erprobung sammeln und die Antibiotikaerfassung dann möglichst EU-weit vereinheitlichen.