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Stalleinbrüche – heiligt der Zweck die Mittel?

Lesezeit: 2 Minuten

Mitte Mai trafen sich an der Uni Göttingen Wissenschaftler, Tierrechtler und Landwirte, um über Stalleinbrüche und Undercover-Videos zu diskutieren. Handelt es sich um legitimen Tierschutz oder um organisierte Kriminalität?


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Das Internet vergisst nichts. Immer wieder tauchen im Netz und im Fernsehen die heimlich gedrehten Videos und Aufnahmen von verletzten und vermeintlich misshandelten Tieren auf, um die Diskussion über die Haltungsverfahren bei Nutztieren neu zu entfachen. Oft geht es auch nur darum, Spendengelder für die betreffenden Tierschutzorganisationen einzuwerben.


Keine Frage: Dort wo wirklich Missstände herrschen, müssen sie umgehend abgestellt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Immer wieder werden jedoch auch Schweinehalter zu Unrecht an den medialen Pranger gestellt. Zum Teil ist unklar, ob die Aufnahmen überhaupt aus den betreffenden Ställen stammen. Oder es handelt sich um Aufnahmen, die heimlich in Krankenabteilen und Kadavertonnen gedreht wurden.


Deshalb bleibt die Frage: Dürfen Tierrechtler unerlaubt in Ställe eindringen und undercover filmen? Heiligt der Zweck die Mittel, oder geht es hier bereits um organisierte Kriminalität? Das war das Thema einer Diskussionsveranstaltung, zu der die Fachschaft für Agrarwissenschaften und der Lehrstuhl „Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte“ der Universität Göttingen eingeladen hatten. Hier die wichtigsten Aussagen der Diskussionsteilnehmer.

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