Tierärztliche Leistungen sollen künftig besser honoriert werden. So sieht es eine Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vor, die das Bundeskabinett Mitte Juni beschlossen hat. Wenn der Bundesrat zustimmt, könnte die neue GOT bereits Anfang August in Kraft treten.
Der Entwurf sieht vor, dass der einfache Gebührensatz um 12% steigen soll und das Entgelt für die tierärztliche Beratung um 30%. Die Mehrkosten für die Tierhalter veranschlagt die Bundesregierung auf etwa 58 Mio. € pro Jahr. Rein statistisch müsste jeder tierhaltende Betrieb demnach pro Jahr etwa 290 € mehr an seinen Tierarzt bezahlen.
Der Tierärzteschaft geht das indes nicht weit genug. Die Verbände hatten beim Gebührensatz mindestens 20% und bei der Beratung 100% Aufschlag gefordert. Denn die letzte Erhöhung liege bereits neun Jahre zurück, und die vorgeschlagenen 12% würden nicht einmal die jährliche Inflationsrate decken.