Das Tierschutzgesetz schreibt routinemäßige Tierkontrollen vor. Wie diese genau auszusehen haben, ist bislang nicht geregelt. Und wann es dafür gesetzliche Vorgaben geben wird, steht auch noch in den Sternen.
Landwirtschaftsminister Christian Schmidt hat noch keine bundeseinheitliche Regelung auf den Weg gebracht. Im Rahmen des staatlichen Tierwohllabels sollen die teilnehmenden Betriebe jedoch folgendes festlegen müssen:
- Aufstellung geeigneter Tierwohlindikatoren
- Genaue Darstellung der Erhebungsmethodik
- Festlegung kritischer Grenzwerte
- Festlegen von Maßnahmen bei Überschreiten der Grenzwerte
- Dokumentation der Ergebnisse und etwaiger Maßnahmen
- Berücksichtigung der Schlachthofbefunde soweit möglich
Der Minister hofft, dass mögliche Beeinträchtigungen des Tierwohls dadurch schneller festgestellt und die festgelegten Prophylaxe- oder Therapiemaßnahmen früher eingeleitet werden.