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Wann sich der ­Umbau lohnt

Lesezeit: 8 Minuten

Den Wartestall für die Gruppenhaltung umbauen oder lieber gleich aus der Sauenhaltung aussteigen? Wie viel ein Umbau höchstens kosten darf, kalkuliert Ruth Beverborg, LWK Niedersachsen.


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Noch ist Wolfgang Meyers (Name geändert) Welt in Ordnung. Der 55-Jährige bewirtschaftet gemeinsam mit seiner Frau Margot einen gut gehenden Betrieb mit 210 Sauen, die im Drei-Wochen-Rhythmus abferkeln. Mit den Leistungen seiner Tiere ist der Landwirt sehr zufrieden: In den zurückliegenden Jahren hat er im Schnitt rund 26 Ferkel pro Sau und Jahr verkauft. Im vergangenen Wirtschaftsjahr waren es sogar 28,5 Ferkel. Gleichzeitig hat er die Kosten fest im Griff und durchschnittlich eine Direktkostenfreie Leistung (DkfL) in Höhe von 550 € pro Sau und Jahr erzielt. Damit hatte Meyer in seinem Arbeitskreis oft die Nase vorn.


Nun wartet allerdings eine neue Herausforderung auf den Betrieb: Die Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Denn bislang erfüllt der Meyersche Sauenstall nicht die Anforderungen in puncto Gruppenhaltung – die Sauen stehen im Wartebereich in Kastenständen. Wollen Meyers weiter Ferkel erzeugen, müssen sie ihren Wartestall bis Ende 2012 für die Gruppenhaltung umrüsten.


Meyers setzen sich mit ihrem Berater zusammen, um herauszufinden, ob und wie sie ihren Stall für die kommenden Anforderungen fit machen können. Einen Neubau mit Bestandsaufstockung schließt das Ehepaar im Moment kategorisch aus. Ihr 18-jähriger Sohn Philipp steckt noch in der Ausbildung zum Landmaschinenmechaniker und ist sich noch nicht sicher, ob er den Betrieb weiterführen möchte. Und seine Eltern wollen ihn auf keinen Fall dazu zwingen. Deshalb geht es in allen Überlegungen darum, eine Umbaulösung für den bestehenden Sauenstall zu finden.


In den Gesprächen mit ihrem Berater zeichnet sich eine Möglichkeit ab. Meyers könnten mit vertretbarem technischen Aufwand eine Liegehalle an den Wartebereich an- und die jetzigen Kastenstände umbauen. Auch die bis Ende 2018 gesetzlich geforderten Gangbreiten ließen sich auf diese Weise realisieren.


Die technische Lösung ist das eine. Wie aber sieht es mit der Kostenbelastung aus, die auf den Betrieb zukommt? Mit rund 700 € Investitionskosten pro Platz müsse das Ehepaar rechnen, kalkuliert ihr Berater. Bei 120 Plätzen im Wartebereich sind das Investitionskosten in Höhe von 84 000 €. „Können wir uns das leisten?“ – Um diese Frage zu klären, nehmen Meyers gemeinsam mit ihrem Berater die Betriebsergebnisse unter die Lupe.


Meyers und ihr Berater zäumen das Kostenpferd von hinten auf: Sie wollen herausfinden, wie viel Geld der Landwirt pro Sauenplatz höchstens investieren darf, wenn nicht nur die festen und variablen Kosten gedeckt, sondern auch die eingesetzten Arbeitsstunden angemessen entlohnt werden sollen.


Wie viel darf der Umbau kosten?


Dazu gehen sie in ihren Berechnungen folgendermaßen vor:


Von Meyers Direktkostenfreier Leistung (DkfL) in Höhe von 550 € je Sau und Jahr ziehen sie die jährlichen Festkosten (Reparaturen, Gebäudekosten, Versicherung etc.) je Tier ab. Im Betrieb Meyer liegen diese Kosten bei 200 € je Sau und Jahr.


Im nächsten Schritt ziehen Meyers die Kosten für ihre Arbeit ab. Sie benötigen 12 Akh pro Sau und Jahr. Bei einem Lohnansatz von 10 € pro Stunde belaufen sich die jährlichen Arbeitskosten also auf 120 € pro Tier. Bei 20 € pro Stunde wären dementsprechend 240 € abzuziehen.


Als Ergebnis ihrer Rechnungen erhalten Meyers die Kapitalkosten, das heißt Abschreibung und Zinsansatz, die sie pro Sau und Jahr höchstens tragen können. Dabei sind die Kapitalkosten als Annuität, also jährlich gleichbleibende Zahlung, zu verstehen.


Übersicht 1 zeigt die Ergebnisse der Rechnungen. Bei einem Lohnanspruch in Höhe von 20 € könnten Meyers jährlich 110 € Kapitalkosten bezahlen, bei 10 € Lohnansatz dagegen 230 €.


Aus den maximalen Kapitalkosten leiten Meyers und ihr Berater dann die Investitionskosten ab, die das Ehepaar für den Umbau eines Sauenplatzes höchstens ausgeben darf. Sie veranschlagen eine Nutzungsdauer von zwölf Jahren. Dann berechnen sie, welchem Wert die jährlichen maximalen Kapitalkosten, die über die gesamten zwölf Jahre getragen werden müssen, heute entsprechen. Dazu nutzen sie den so genannten Rentenbarwert- oder Kapitalisierungsfaktor. Bei einem angenommenen Zinsansatz von 5 % und zwölfjähriger Nutzungsdauer beträgt er 8,9.


Die maximalen Kapitalkosten in Höhe von 110 € pro Sau und Jahr bedeuten also, dass Meyers 979 € pro Sauenplatz für den Umbau ausgeben können, wenn sie pro Stunde 20 € verdienen möchten. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 700 € pro Platz könnten sie demnach investieren.Wollen sie, dass ihre Arbeit mit 25 € entlohnt wird, dürften sie dagegen nur 445 € investieren.


Meyers und ihr Berater berechnen noch eine weitere Option. Schließlich muss der Landwirt nur die Gruppenhaltung in seinem Stall bis Ende 2012 realisieren, denn die Übergangsfrist bei den geforderten Gangbreiten läuft noch bis Ende 2018. Entschließen sich Meyers dazu, ihren Betrieb bis 2018 auslaufen zu lassen, könnten sie jetzt mit Minimalaufwand ihre Kastenstände für die Gruppenhaltung umrüsten und die Anforderungen an die Gangbreiten außen vor lassen. In diesem Fall setzen sie nicht die üblichen zwölf, sondern nur acht Jahre Nutzungsdauer an. Der Kapitalisierungsfaktor beträgt dann 6,5. Dadurch verringern sich die maximalen Investitionskosten, die das Ehepaar pro Sauenplatz investieren kann. Bei einem Lohnansatz von 20 € könnten sie höchstens 715, bei 25 € höchstens 325 € pro Sauenplatz investieren.


Die Leistung gibt den Ausschlag


Im Vergleich zu vielen seiner Berufskollegen steht Landwirt Meyer gut da. Die neuen gesetzlichen Anforderungen lassen sich in seinem alten Stall mit vertretbarem Aufwand erfüllen. Hohe Leistungen im Stall und ein straffes Kostenmanagement haben für ihn im Durchschnitt der vergangenen Jahre zu guten wirtschaftlichen Ergebnissen – also einer hohen Direktkostenfreien Leistung – geführt. Das gilt aber beileibe nicht für alle Ferkelerzeuger.


Denn die Unterschiede zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Betrieben sind groß (siehe Übersicht 2). So hat das untere Viertel der Betriebe laut niedersächsischer Betriebszweigauswertung in den vergangenen zehn Jahren eine Direktkostenfreie Leistung in Höhe von 260 € je Sau und Jahr erzielt. Das obere Viertel erreichte dagegen im gleichen Zeitraum 590 €. Der Unterschied beträgt satte 330 € pro Sau und Jahr – bei 200 Sauen sind das jährlich sage und schreibe 66 000 €.


In Übersicht 2 wird außerdem deutlich: Die Ferkelerzeugung gleicht einer Achterbahnfahrt – die marktbedingten Schwankungen sind gewaltig. Das katastrophale Wirtschaftsjahr 2007/08 mit niedrigen Ferkel- und hohen Futterpreisen steckt vielen Sauenhaltern noch in den Knochen. Angesichts dieser Schwankungen ist es wichtig, Berechnungen nicht die DkfL eines Jahres zugrunde zu legen, sondern den Durchschnittswert der Direktkostenfreien Leistungen mehrerer Jahre zu verwenden.


Übersicht 3 zeigt die maximalen Kapitalkosten, die Ferkelerzeuger bei unterschiedlich hohen Direktkostenfreien Leistungen und Lohnansätzen pro Jahr aufbringen können. Allen Berechnungen sind 200 € Festkosten sowie 12 Arbeitsstunden je Sau und Jahr zugrunde gelegt.


Für Ferkelerzeuger, die in den vergangenen Jahren durchschnittlich 350 € DKfL pro Sau und Jahr erwirtschaften konnten, sieht es mit den hier getätigten Annahmen düster aus. Sie können lediglich 30 € Kapitalkosten pro Sau und Jahr tragen. Und das auch nur, wenn sie bereit sind, für 10 € pro Stunde zu arbeiten.


Die Schmerzgrenze ist bei 320 € DkfL erreicht: Dann können selbst bei 10 € Lohnansatz keine Kapitalkosten für den Umbau mehr getragen werden. Und für einen noch geringeren Stundenlohn sollte sich ein Unternehmer nicht in den Stall stellen.


Ein Sauenhalter, der im Schnitt 450 € DkfL erreicht, kann bei einem Lohnansatz von 10 € immerhin 130 € Kapitalkosten tragen. Eine Umbauinvestition und 25 € Stundenlohn sind allerdings auch bei ihm nicht drin.


Je besser die Leistungen, desto höher sind also die Kapitalkosten, die ein Sauenhalter jährlich zusätzlich tragen kann. Übersicht 4 stellt dar, was ein Umbau pro Sauenplatz bei verschiedenen Leistungs- und Lohnansatzniveaus höchstens kosten darf.


Für Ferkelerzeuger mit 350 € DkfL pro Sau und Jahr wird es eng. Sie können lediglich 267 € pro Platz investieren und müssen sich mit einem Stundenlohn von 10 € zufrieden geben.


Auch bei einer durchschnittlichen DkfL in Höhe von 450 € sieht es nicht viel besser aus: Mehr als 15 € Lohnanspruch können Ferkelerzeuger nicht ansetzen, wenn sie einen Umbau bezahlen müssen. Denn mit den 89 € Umbaukosten, die bei 20 € Lohnansatz möglich wären, lässt sich ein Stall nicht umrüsten.


Nur Sauenhalter, die wirtschaftlich erfolgreich sind und mehr als 550 € DkfL erzielen, können investieren und trotzdem einen für Unternehmer angemessenen Lohnansatz von 20 bzw. 25 € erreichen.


Festzuhalten bleibt


Ziel bei allen Umbau-Überlegungen muss sein, die erforderlichen Investitionskosten tragen zu können und trotzdem einen angemessenen Lohnansatz für die eingesetzten Arbeitsstunden im Stall zu erzielen.


Spitzen-Sauenhalter, die im Durchschnitt der Jahre mehr als 650 € DkfL pro Sau und Jahr erzielt haben, schaffen beides. Sie könnten 1 335 € pro Sauenplatz investieren und gleichzeitig 25 € Lohnansatz erwirtschaften.


Bei 450 € Direktkostenfreier Leistung sieht es schon anders aus: In diesem Bereich kann nur derjenige einen Umbau stemmen, der sich mit einem Lohnansatz von 15 € begnügt. Dann sind immerhin 623 € Investitionskosten pro Platz tragbar.


Sauenhalter, die pro Sau und Jahr im Schnitt mehrerer Jahre weniger als 350 € DkfL erzielt haben, müssen sich die Frage stellen, ob es für sie Alternativen zur Ferkelerzeugung gibt. Denn sie können selbst bei einem Lohnansatz von 10 € pro Stunde höchstens 267 € in jeden Stallplatz investieren.

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