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Weniger Lärm – so klappt’s

Lesezeit: 5 Minuten

Ein Schweinestall lässt sich nicht geräuschlos betreiben. Das kann den Nachbar­­n stören. Wie man für mehr Ruhe sorgt, erklärt Michael Kropsch, Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein, Österreich.


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Wer in Deutschland oder Österreich einen neuen Schweinestall bauen möchte, muss bei den Behörden zahlreiche Unter-lagen vorlegen. Neben der Baustatik muss der Landwirt Emissionsgutachten für Staub, Geruch, Ammoniak und Bio­aerosole einreichen. In bestimmten Fällen fordern die Genehmigungsbehörden sogar Gutachten darüber, wie sich der geplante Stallbau auf die Hamster- oder Fledermauspopulation auswirkt. Relativ neu ist die Forderung nach Lärmgutachten. Die Gründe dafür sind vielfältig:


  • Die Betriebe werden größer und damit steigt die Lärmbelastung durch Vieh- und Gülletransporter, Futter- und Kadaver-Lkw usw.
  • Die Mechanisierung in den Betrieben nimmt insgesamt zu. Mahl- und Mischanlagen laufen länger, und auch der Futtertransport über Futterspiralen und Rohrketten-Förderanlagen von den Außensilos in den Stall dauert länger. Zudem steigt die Zahl der Abluftven-tilatoren in Schweineställen. Und auch die Einsatz­zeiten von Güllemixern, die meistens mit dem Schlepper angetrieben werden, steigen.
  • Die Sensibilität der Bevölkerung ge-genüber Geräuschbelästigungen steigt.


Richtig planen:

Schweinehalter, die Lärmgutachten einreichen müssen, können die Problematik durch verschiedene Maßnahmen entschärfen.


Bereits in der Planungsphase sollten Landwirte prüfen, welche Lärmbe-lastung von dem neuen Stall ausgehen wird und ob eventuell Prob­leme mit Nachbarn drohen. Auskünfte zu Geräuschemissionen von z. B. Abluftventilatoren können die Herstellerfirmen geben. Anhand dieser Daten kann dann überlegt werden, wo unter dem Gesichtspunkt Lärm der ideale Standort für den Stall ist. Generell gilt: Der Stall sollte möglichst nicht direkt neben der Wohnbebauung stehen. Das ständige Surren der Abluftventilatoren oder nächtlicher Lkw-Verkehr führen früher oder später zu Konflikten.


Wer den Lärmschutz bereits während der Planungsphase ausreichend berücksichtigt, spart Geld. Denn das Nachrüsten von Lärmschutzmaßnahmen ist immer die teurere Variante.


Lärm-Management:

Die Lärmbelastung kann auch durch richtiges Management reduziert werden. Wichtig ist z. B. die geschickte Anordnung der Zufahrtswege und Verladerampen. Zufahrtswege zum Stall sollten möglichst nicht direkt an Nachbarhäusern entlang führen. Und die Verladerampe sollte so geplant werden, dass diese möglichst weit weg vom Wohnhaus des Nachbarn liegt. Ideal ist, wenn die Rampe auf der dem Wohnhaus gegenüberliegenden Stallseite steht. Während der Ladezeiten sollten Lkw-Motoren immer abgestellt sein. Das Gleiche gilt, wenn Ferkel oder Mastschweine mit dem Schlepper transportiert werden.


Schweine, die auf Futter warten, können sehr laut sein. Landwirte sollten ihre Tiere deshalb möglichst nicht vor 6 Uhr morgens und nach 18 Uhr abends füttern. Gerade bei der Haltung in Offenfrontställen ist das wichtig. Wenn Schweine auf- oder abgeladen werden, sollte dieses außerhalb der Nachtstunden geschehen, zumindest aber nicht vor 5 Uhr morgens. Das gilt auch für Futterlieferungen. Bläst der Lkw das Futter ständig mitten in der Nacht in die Silos, ist Ärger vorprogrammiert. Bei Beschwerden sollten die Blasleitungen zu den Futtersilos umgelegt werden. Sinnvoll ist, die Blasrohre auf die andere Stallseite zu legen, sodass der Stall als Lärmschutzwand dient.


Auch das Mahlen und Mischen von Futter verursacht Lärm. Die Mahl- und Mischanlage sollte deshalb möglichst wenig in den Nachtstunden laufen.


Technische Maßnahmen:

Technische Maßnahmen helfen ebenfalls, die Lärmbelastung zu senken. Der einfachste und kostengünstigste Weg ist, Maschinen und Geräte regelmäßig zu warten. Schadhafte Kugellager z. B. verursachen unnötig viel Lärm.


Müssen ältere Abluftventilatoren oder Hammermühlen ersetzt werden, sollten leise laufende Geräte gekauft werden. Moderne Abluftventilatoren verursachen 5 bis 7 Dezibel (dB) weniger Lärm. Reicht auch das nicht aus, können sogenannte Rohrschalldämpfer im Abluftkamin eingebaut werden. Ein spezielles Schall-absorbierendes Material sorgt laut Gutachten des TÜV-Nord dafür, dass die Lärmbelastung in Abhängigkeit vom Durchmesser des Abluftkamins um bis zu 12 dB sinkt. Der Brutto-Listenpreis für einen Rohrschalldämpfer liegt je nach Innendurchmesser des Abluftschachtes zwischen 1 500 und 2 200 €.


Große Effekte bringt auch die Einhausung bzw. Ummantelung von lauten Geräten. Futtermühlen, Kompressoren oder Rohrkettenanlagen sollten bei Bedarf „eingepackt“ werden. Bewährt hat sich zum Beispiel die Ummantelung der Futtermühle mit Isoliermaterial. Dieses wird zum Beispiel zwischen zwei Rigipsplatten gestellt, alternativ kann man Schallschutzprofile fertig kaufen. Erfahrungsgemäß sinkt die Lärmbelastung durch solch eine Maßnahme um mehrere dB.


Betriebe, die ihre toten Tiere am Rande des Betriebsgeländes in Kadaverboxen mit Kühlaggregat zwischen-lagern, sollten sich bereits beim Kauf der Box darüber informieren, wie laut die Kühlung ist. Sinnvoll ist in jedem Fall, bei verschiedenen Anbietern nachzufragen, denn erfahrungsgemäß gibt es hier Unterschiede.


Lärmschutzwand bauen?

Teuer wird es, wenn die Behörde aufgrund von Beschwerden nachträglich den Einbau einer Lärmschutzwand fordert. Das können zum Beispiel ein Erdhügel, eine Holzwand oder eine Betonwand sein. Eine gegossene Betonwand kostet je nach Wandstärke 50 bis 80 € je m2, eine Holzwand mit einer Wandstärke von 25 mm schlägt mit 35 bis 85 € je m2 zu Buche. Auch Draht-Gabionen „schlucken“ den Lärm effektiv. Rund 1 m lange, 50 cm breite und 1 m hohe Gabionen kosten rund 250 € pro Stück.


Vor der Investition sollten betroffene Landwirte aber unbedingt klären, wie viel Lärmschutz die Behörden verlangen. Eine Betonwand zum Beispiel hält den Lärm wesentlich effek-tiver vom Nachbargrundstück fern als eine Holzkonstruktion.

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