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Zukunfts-Chancen der Veredlung in den Regionen

Lesezeit: 4 Minuten

NRW: Sauen-stall zupachten


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In Nordrhein-Westfalen bremsen die Verschärfungen im Baugesetzbuch (BauGB), der Tierhaltungserlass und steigende Gülleverwertungs-kosten die Veredlungsbetriebe aus.


Für Ferkelerzeuger ist der Ein-stieg in die Mast kaum noch zu realisieren, da bereits bei Bestandsgrößen von 200 oder 300 Sauen 2 000 bis 3 000 Mastplätze geschaffen werden müssen. Dafür fehlt vielen Betrieben aber die Fläche, zudem muss ein Abluftfilter installiert werden. Das macht den Stall endgültig unwirtschaftlich. Der Traum von der eigenen Mast kann in NRW allenfalls in Extensivgebieten realisiert werden.


Entwicklungspotenzial bietet allein der Ausbau der Sauenhaltung. Bei der Erweiterung auf 560 Sauen lassen sich marktkonforme Ferkelpartien produzieren, für die höhere Zuschläge erzielt werden können.


Für Mäster ergeben sich in NRW mittlerweile neue Entwicklungs-perspektiven. So werden inzwischen immer häufiger gut erhaltene Sauenställe mit 250 bis 400 Plätzen zur Verpachtung angeboten. Mäster, die hier zuschlagen, können ohne größere Investitionen die eigene Ferkel-produktion vorschalten. Der weitere Ausbau der Mast zieht dagegen die gleichen Probleme nach sich, die schon bei der Ferkelerzeugung beschrieben wurden.


Bayern: Mast klarer Favorit


In Bayern haben sich die Ergebnisse der Mäster in den letzten Jahren besser entwickelt als die der Ferkelerzeuger. Das hat viele Sauenhalter dazu bewegt, ins Geschlossene System zu wechseln. Spezialisierte Mäster hingegen haben nahezu ausnahmslos die Mast erweitert. Diese Strategien werden auch unter etwas veränderten Rahmen-bedingungen weiter verfolgt – auch mithilfe von Investitionsförderungen.


Die Investition in die Mast ist in Bayern aus zwei Gründen leichter möglich als in anderen Regionen Deutschlands:


  • Abluftfilter werden nur im Einzelfall gefordert;
  • Die Gülleverwertung erfolgt bei knapper einzelbetrieblicher Flächenausstattung oft auf Flächen von viehlosen Betrieben, die in der Nähe liegen.


Investitionen in den Ausbau einer zukunftsfähigen Sauenhaltung sind aufgrund der nach wie vor relativ kleinen Betriebsgrößen tendenziell teurer als der Bau eines eigenen Maststalles. Zudem muss der vorhandene Bestand erst deutlich produktiver und arbeits-effizienter werden, um einen kalku-latorischen Vorteil zu erzielen.


Hinzu kommt, dass die Ferkelproduktion arbeitsintensiv ist und man dafür gutes Personal braucht. Das ist in Bayern aber äußerst knapp, es herrscht Vollbeschäftigung. Zudem sind in Bayern namhafte Arbeitgeber wie BMW und Audi ansässig, die attraktive Arbeitsplätze und guten Lohn bieten.


Mecklenburg: Kein Wachstum


Der Viehbesatz in Mecklenburg-Vorpommern ist im Vergleich zu anderen Regionen geringer. Dennoch dürften Betriebsentwicklungen auch künftig immer öfter scheitern. Die Gründe:


  • Die Veredlungswirtschaft verliert zusehends an Rückhalt in der Bevöl-kerung.
  • Baugenehmigungen dauern immer länger und werden immer teurer. Der Filtererlass in Niedersachsen z. B. hat dazu geführt, dass Baugenehmigungen in Mecklenburg-Vorpommern monatelang nicht erteilt wurden.


Auch in Zukunft werden Sauenhalter nur in Ausnahmefällen in die Mast investieren. Die großen Ferkelerzeuger setzen stattdessen auf die Erweiterung der Ferkelproduktion, weil sie dann noch größere Verkaufspartien anbieten können. Frei werdende bzw. bereits leerstehende Sauenställe werden oft von anderen Betrieben übernommen. Die strukturellen Veränderungen in der Schweineproduktion setzen sich somit künftig fort.


Wenig Interesse zeigen Mecklenburgs Mäster an einem Einstieg in die Ferkelproduktion. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass Geschlossene Systeme über Ländergrenzen hinweg bereits bestehen. So mästen z. B. dänische Sauenhalter in Mecklenburg Schweine. Kritisch sehen Mäster den Einstieg in die Ferkelproduktion auch deshalb, weil qualifizierte Mitarbeiter Mangelware sind.


Niedersachsen: Auflagen erschweren Wachstum


Die Änderung des Baugesetzbuches und der Filtererlass erschweren in Niedersachsen weiteres Wachstum in der Veredlung. Hinzu kommt, dass oft die notwendige Futterfläche für das privilegierte Bauen gemäß § 35 Abs. 1 BauGB fehlen.


Auch die Alternative „Wachsen ohne eigene Futterfläche“ bis zu einer Größenordnung von 1 499 Mast- bzw. 559 Sauenplätzen ist genehmigungsrechtlich oft schwierig. Ähnliches gilt für vorhabenbezogene Bebauungspläne: Die Gemeinden können ihre Zustimmung zu Bauvor-haben verweigern.


Der niedersächsische Filtererlass hat zudem dazu geführt, dass selbst in veredlungsarmen Regionen Niedersachsens weniger investiert wird. Der Erlass sieht den Einbau eines Abluftfilters ab 2 000 Mast- bzw. 750 Sauenplätzen vor. Hinzu kommen in Veredlungshochburgen die steigenden Kosten der Gülleverwertung, aktuell kostet die Gülleabgabe 12,50 € je m3 netto. Vor zwei Jahren mussten flächenarme Betriebe noch 6 € je m3 zahlen. Die gewerbliche Schweinemast drückt die Rendite weiter.


Leider beeinflussen die zuvor genannten Faktoren die betriebliche Entwicklung mittlerweile viel stärker als die Neigung des Betriebsleiters. Gleich-zeitig „fördern“ die gesetz-lichen Vorgaben die Vorzüglichkeit der Ferkel-erzeugung gegenüber der Mast. Immerhin erlaubt das Baurecht, 559 Sauenplätze ohne überwiegend eigene Futterfläche zu errichten, in der Mast sind es nur 1 499 Mastschweineplätze. Niedrige Ferkelpreise hemmen die Investitionen in die Sauenhaltung jedoch immer wieder. Die aktuell schwierige Markt-lage mit Ferkelpreisen unter 40 € zeigt dies.


Generell gilt für Niedersachsen: Das qualitative Wachstum sowie der Zukauf oder die Zupacht vorhandener Stallungen werden an Bedeutung gewinnen.

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