Mit Fördermitteln in Höhe von 360.000 € sollen in Niedersachsen zwei Forschungsvorhaben im Bereich der Schweinehaltung realisiert werden. Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erwartete bei einem Treffen in Hannover von den TiHo-Wissenschaftlern Prof. Dr. Elisabeth große Beilage, Prof. Dr. Karl-Heinz Waldmann und Prof. Dr. Sabine Kästner wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse aus den Untersuchungen, die den Tieren und den Betrieben zugutekommen.
Entscheidungshilfe bei Schmerzen und Leiden
Knapp 150.000 € hat das Land für die Studie „Sofortmaßnahmen zur Vermeidung länger anhaltender erheblicher Schmerzen und Leiden bei Schweinen" von Prof. Dr. Elisabeth große Beilage bewilligt. Mit der Studie wollen die Wissenschaftler direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb ansetzen. Ihr Team will eine Entscheidungshilfe erarbeiten, die bei der Einschätzung des gesundheitlichen Zustands und der Prognose helfen soll, sowie bei der Beurteilung, ob erhebliche Schmerzen und Leiden beim Tier vorliegen. „In der Praxis ist es für den Tierhalter oft nicht leicht zu beurteilen: Ist bei meinem erkrankten Tier ein weiterer Behandlungsversuch sinnvoll? Oder ist es tierschutzrechtlich geboten, das Tier von seinen Schmerzen zu erlösen und zu töten?" Ziel des jetzt begonnenen Projekts sei es, Kriterien zu definieren, die im Einzelfall bei Schweinen die Feststellung erlauben, ob eine Tötung unausweichlich ist bzw. den richtigen Zeitpunkt für das Erlösen erkrankter Schweine darzustellen.
Schmerzausschaltung beim "vierten Weg"?
Die Forschergruppe um Prof. Dr. Karl-Heinz Waldmann und Prof. Dr. Sabine Kästner erhält rund 210.000 € für die Studie „Untersuchungen zur wirksamen Schmerzausschaltung bei der Saugferkelkastration mittels Lokalanästhesie". Während des Forschungsvorhabens soll in mehreren Teilschritten überprüft werden, ob und wie eine Kastration unter lokaler Anästhesie bei Saugferkeln durchgeführt werden kann. Das Vorhaben werde unter strengen wissenschaftlichen Kriterien und mit offenem Ergebnis durchgeführt, betonten beide Forscher noch einmal. Während dieser sogenannte „vierte Weg" in einigen europäischen Nachbarländern aufgrund der dortigen Rechtslage zulässig ist, bestehen in Deutschland durch die strengen Vorgaben des Tierschutzgesetzes hohe fachliche Hürden für einen Einsatz. „Bisher fehlen belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, ob die Lokalanästhesie in der Lage ist, eine vollständige Schmerzausschaltung zu erreichen. Nach geltendem Tierschutzgesetz ist das aber eine grundlegende Voraussetzung für den Einsatz des Verfahrens", so Prof. Waldmann.