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AFP-Förderung an Tierschutz gekoppelt

Die Förderung von Stallbauten wird künftig stärker an Tierschutzanforderungen ausgerichtet. Das geht aus dem neuen Rahmenplan 2014 bis 2017 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Förderung von Stallbauten wird künftig stärker an Tierschutzanforderungen ausgerichtet. Das geht aus dem neuen Rahmenplan 2014 bis 2017 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hervor, den der zuständige Planungsausschusses in der vergangenen Woche nach schwierigen Verhandlungen beschlossen hat. An die Stelle der bisherigen Regelförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) tritt künftig eine sogenannte Basisförderung mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 % der Investitionskosten. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen will, muss bereits bestimmte bauliche Anforderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllen, die im AFP festgelegt worden sind. Zusätzliche Anforderungen an den Tierschutz gelten für die Premiumförderung mit einem Fördersatz von bis zu 40 %. Die Länder können die Fördersätze um bis zu 5 Prozentpunkte aufstocken. Der Abstand zwischen Basisförderung und Premiumförderung muss 20 Prozentpunkte betragen. Generell sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter ab 2014 nur noch förderfähig, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. In der Umsetzung dieser Vorgabe haben die Länder weitgehend freie Hand. Pauschale Vorgaben wie die Einhaltung einer Höchstgrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar aus Wirtschaftsdünger oder eine Güllelagerkapazität von neun Monaten wird es im Rahmenplan nicht geben. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zeigte sich ähnlich wie die meisten ihrer Länderkollegen zufrieden mit den Ergebnissen. Beim Deutschen Bauernverband (DBV) stößt die Neuausrichtung des AFP dagegen auf scharfe Kritik. (AgE)

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