Eine positive Bilanz hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner knapp ein Jahr nach dem Start des „Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ gezogen. „Wir haben mit einer Verschärfung der Bestimmungen auf EU-Ebene und in Deutschland erreicht, dass die Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln geschützt sind“, erklärte Aigner vergangene Woche vor Journalisten in Berlin.
Es gilt nun eine Meldepflicht für private Labore. Diese müssen ihre Analyseergebnisse an die zuständigen Behörden melden, wenn sie bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Futter- und Lebensmitteln nachweisen. Für Verstöße gegen die Regelungen droht nun ein verschärfter Strafrahmen mit möglichen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Außerdem hat das Agrarressort die Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen in oder auf Lebens- oder Futtermitteln neu geordnet und damit die Grundlage für ein Frühwarnsystem geschaffen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) vermisst in der Bilanz zum Stand der Umsetzung des nationalen Aktionsplans entscheidende Regelungen für eine verschuldensunabhängige Haftung der Futtermittelunternehmen gegenüber unverschuldet betroffenen Landwirten. Wenn im Verdachtsfall eine „Sperrung“ für Betriebe erforderlich werde und sich nicht bestätige, müssten hieraus entstehende wirtschaftliche Schäden mit einer entsprechenden verpflichtenden Deckungsvorsorge abgesichert werden, forderte der Verband. (AgE)
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