Die Unternehmensgruppen ALDI Nord und ALDI SÜD werden künftig verschiedene Schweinefrischfleischprodukte der Standardgeber „NEULAND“ und „FAIRFARM“ unter der Marke „Fair & Gut“ anbieten.
Unter dem Dach der eigenen Tierwohlmarke „Fair & Gut“, die im Januar mit sechs Geflügelfrischfleischprodukten an den Start ging, werden ALDI Nord und ALDI SÜD ab dem 27. August 2018 in ausgewählten Filialen in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt acht Schweinefrischfleischprodukte verkaufen. Unter der Eigenmarke bieten sie dann Schweinehackfleisch, Schweinefilet, Minutensteaks, Schweinesteak Ribeye-Cut, Schinkengulasch, Geschnetzeltes, Schinkenschnitzel und Nackensteaks an.
„Wir können die Bedingungen in der Tierhaltung nur nachhaltig und in der Breite verbessern, wenn wir gemeinsam mit unseren Landwirten diesen Weg gehen und Aufbauarbeit leisten. Immer mit dem Ziel im Blick, unseren Kunden flächendeckend in allen Filialen eine angemessene Auswahl von Produkten aus tierfreundlicher Haltung anzubieten“, erklärt Rayk Mende, Geschäftsführer Corporate Responsibility bei ALDI Nord.
„Die für Unternehmensgruppen wie ALDI SÜD und ALDI Nord notwendigen Mengen sind für unsere Partner eine große Herausforderung und können allein über langfristige und vertrauensvolle Kooperationen erreicht werden“, ergänzt Philipp Skorning, Group Buying Director und verantwortlich für Qualitätswesen und Corporate Responsibility bei ALDI SÜD.
Martin Steinmann, langjähriger NEULAND-Bauer und Vorstand des NEULAND-Erzeugerzusammenschlusses, führt dazu aus: „Seit 30 Jahren steht NEULAND für eine tiergerechtere Haltung in bäuerlichen Strukturen. Unseren hohen Standard möchten wir einer weiteren Käuferschicht anbieten.“
Kriterien und Verfügbarkeit
Das NEULAND-Qualitätsfleischprogramm stellt seit Bestehen hohe Anforderungen an den Tier- und Umweltschutz und ergänzt die grundsätzlichen „Fair & Gut“-Kriterien um weitere, erklärt ALDI weiter.
Die Schweinefleischprodukte sind mit dem NEULAND-Logo gekennzeichnet und erfüllen unter anderem folgende Kriterien:
- doppelt so viel Platz wie gesetzlich vorgeschrieben
- Stroh als zusätzliches Futter und Beschäftigungsmaterial
- Unterteilung der Ställe in verschiedene Funktionsbereiche
- Zugang zu frischer Luft und Tageslicht über Stallungen mit Auslauf
- kein Einsatz von gentechnisch verändertem Futter – ausschließlich heimische Futtermittel oder aus angrenzenden Regionen
- Erzeugung auf Kleinbetrieben mit traditioneller Struktur
- kurze Transportwege zu Schlachthöfen
Die Produkte des Standardgebers „FAIRFARM“ tragen das FAIRFARM-Logo und erfüllen unter anderem folgende Kriterien:
- doppelt so viel Platz wie gesetzlich vorgeschrieben
- Stroh als zusätzliches Futter und Beschäftigungsmaterial
- Unterteilung der Ställe in verschiedene Funktionsbereiche
- Zugang zu frischer Luft und Tageslicht über einen Offenstall
- kein Einsatz von gentechnisch verändertem Futter während der Mast