Der Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) hat im Vorfeld der Verhandlungen zum neuen Arzneimittelgesetz diesen Dienstag (23.4.) im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat seine Forderung nach einer zentralen, bundeseinheitlichen Antibiotika-Datenbank wiederholt. Nur das genaue Wissen über alle Anwendungen von Antibiotika bei Nutztieren ermögliche eine gezielte Überprüfung von Betrieben mit überdurchschnittlichem Verbrauch, unterstich BbT-Präsident Dr. Martin Hartmann in der vergangenen Woche.
Betriebe, die einen überdurchschnittlichen Verbrauch in einer ersten Stufe nicht reduzieren könnten, müssten von den Amtstierärzten umfassend kontrolliert werden. Dabei müssten vor allem die Haltungsbedingungen und das Hygienemanagement sowie die Tiergesundheit und das Tierwohl auf den Prüfstand kommen. Daneben könnten die Überwachungsbehörden den tatsächlichen Einsatz von Antibiotika ermitteln. „Dies wird nicht zum Nulltarif möglich sein“, betonte Hartmann. Wer einen zu hohen Einsatz von Antibiotika beklage, müsse die Behörden finanziell und personell so ausstatten, dass sie dem wirksam entgegentreten könnten. (AgE)
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