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Afrikanische Schweinepest

ASP in Niedersachsen: Kostenübernahme für Fleischlagerung?

Um ein drohendes Tierschutzproblem in der ASP-Restriktionszone zu verhindern, stellt das niedersächsische Agrarministerium eine Kostenübernahme der Fleischlagerung in Aussicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Rund 21.000 überschwere Mastschweine stauen sich aktuell in den Ställen der ASP-Restriktionszone rund um den Ausbruchsbetrieb der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im niedersächsischen Emsbüren (Landkreis Emsland). Wöchentlich kommen fast 6.000 überschwere Schweine hinzu. Bisher sind aus dem Restriktionsgebiet insgesamt nur rund 5.000 Schweine geschlachtet worden.

Kanalisierte Schlachtung für 100.000 Schweine

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Die Restriktionen für die Verbringung gelten nach Vorgaben der EU-Kommission bis 14. Oktober 2022. Bis dahin muss für ca. 100.000 Schweine die kanalisierte Schlachtung organisiert werden. Niedersachsen unterstützt den Antrag der beiden betroffenen Landkreise auf eine Fristverkürzung und hat ein entsprechendes Anschreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtet.

Kostenübernahme: Austausch mit Finanzministerium

Um den Druck in den Ställen abzubauen und ein drohendes Tierschutzproblem zu verhindern, sieht das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) eine mögliche Kostenübernahme der Lagerung des Fleisches nach der Schlachtung in Kühlhäusern vor. Das erklärte das Ministerium am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung. Hierzu befinde sich das ML im Austausch mit dem niedersächsischen Finanzministerium.

Strenge EU-Vorgaben

In diesem Zusammenhang machte das ML nochmals darauf aufmerksam, dass das Fleisch nach einer entsprechenden gesetzlich vorgeschrieben Behandlung frei handelbar ist. Für die Schlachtung, Zerlegung und die anschließende Weiterarbeitung gelten strenge tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. Das Fleisch könne nach einer risikomindernden Behandlung wie dem Erhitzen anschließend wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden, so das Ministerium. Zudem stammen die Schweine aus Beständen im Restriktionsgebiet, die vor der Schlachtung mit negativem Ergebnis auf ASP untersucht wurden.

Fleisch aus Restriktionsgebieten nicht stigmatisieren

Im Hinblick auf eine mögliche Lebensmittelverschwendung will das ML den Dialog mit allen Wirtschaftsbeteiligten fortsetzen. Insbesondere von den fleischverarbeitenden Unternehmen und dem Lebensmitteleinzelhandel erwartet Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, mögliche Vertriebswege weiter intensiv und mit Nachdruck zu suchen. „Es ist weder nachvollziehbar, noch zu vermitteln, dass dieses hochwertige Fleisch nicht zu vermarkten sein soll", erklärte die Agrarministerin.

Ergebnis der Genomsequenzierung steht fest

Unterdessen hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) dem Agrarministerium in Hannover ein Teilergebnis der so genannten Genomsequenzierung des ASP-Virus übermittelt. Dieses belege, dass die in Brandenburg und Niedersachsen gefundenen Viren sehr eng miteinander verwandt seien. Beide Erreger können der Virusvariante III zugeordnet werden, die auch in Brandenburg vorkomme. Neben den Gemeinsamkeiten zeigten die entsprechenden Viren jedoch auch je eine charakteristische Mutation, die sie unterscheiden. Um diesen Unterschied zu klären, leitet das FLI jetzt weitere Untersuchungen ein. Denn einen Hinweis auf eine mögliche Eintragsursache liefern die bisherigen Ergebnisse nicht.

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