Die Anpassung erfolgte in Anlehnung an die Westfleischmaske, berichtet das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe. Jedoch fällt die Schinkenbezahlung im optimalen Bereich von 16,5 kg bis 19,5 kg etwas besser aus. Leichtere Schinken unter 15 kg werden hingegen gnadenlos abgestraft. Die Bauchbezahlung ist insgesamt besser, aber für Bäuche unter 14 kg gilt das gleiche wie für die leichten Schinken. Schlachtkörper, die mehr als 102 kg wiegen, erhalten einen Abzug von einem Punkt je kg SG. Neu ist auch die Systemgrenze für hohe Indexpunkte: Jetzt gibt es maximal 1,04 Punkte pro kg SG.
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