Das parlamentarische Verfahren zur Novellierung des Baugesetzbuchs zieht sich in die Länge. Nach dem jetzt bekanntgewordenen Zeitplan wird der Bundestag den Anfang Juli dieses Jahres vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ aller Voraussicht nach am 29. November in Erster Lesung beraten. Für den 30. Januar 2013 hat der federführende Verkehrsausschuss eine öffentliche Anhörung angesetzt. Abschließend beraten will der Ausschuss die Vorlage am 27. Februar 2013.
Das Gesetz könnte somit am 14. März in Zweiter und Dritter Lesung vom Bundestag beschlossen werden. Der entscheidende zweite Durchgang im Bundesrat würde dann am 3. Mai erfolgen. In ihrer Stellungnahme hatte die Länderkammer Ende September dieses Jahres zwar zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf verlangt; in der strittigen Frage einer Neuregelung der Privilegierung für den Bau von Stallanlagen im Außenbereich war jedoch kein Votum zustande gekommen. Bekanntlich will die Bundesregierung gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, von der in § 35 Baugesetzbuch geregelten Privilegierung ausnehmen. Ausdrücklich unterstützt wird von Länderseite die angestrebte Stärkung der Innenentwicklung von Kommunen, um auf diese Weise landwirtschaftliche Nutzflächen im Außenbereich zu schonen. (AgE)
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