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Stallbau

Bayerische Landesanstalt bringt Stallbilanzierung für TA Luft auf den Weg

Alle E-Anlagen, die bis zum 21.2.2017 genehmigt oder angezeigt wurden, müssen die Maßgaben der TA Luft einhalten und auch eine Stallbilanz für das Jahr 2020 rückwirkend vorlegen.

Lesezeit: 3 Minuten

Am 1.12.2021 ist die novellierte Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft - in Kraft getreten. Sie bringt auch für landwirtschaftliche Betriebe höhere Auflagen zum Emissionsschutz mit sich. Neben baulichen Anforderungen an das Stallgebäude und Lagerstätten für Wirtschaftsdünger, sind in der TA Luft Vorgaben in Bezug auf die energie- und nährstoffangepasste Fütterung im Bereich der Geflügel- und Schweineernährung verankert.

Bei der Erbringung des hierbei geforderten Nachweises werden die Praktiker vom „Stallbilanz-Programm“ des Institutes für Tierernährung und Futterwirtschaft der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) unterstützt.

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Es gilt die maximalen Nährstoffausscheidungen bei Schweinen und Geflügel für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) einzuhalten bzw. nachzuweisen. Zu erreichen sind diese Vorgaben mit der Anwendung einer stark N-/P-reduzierten Fütterung bei Schweinen und einer N-/P-reduzierten Fütterung beim Geflügel. Für die Schweinehaltung ist dabei als Richtwert eine Minderung der Ammoniakemissionen um 20 % im Vergleich zu einer Standardfütterung vorgeschrieben. Der Richtwert für die Minderung der Ammoniakemissionen in der Geflügelhaltung beträgt 10 %.

Alle Anlagen, die der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegen (E-Anlagen) und entsprechend genehmigt wurden, haben zur Plausibilisierung der „Best Verfügbaren Technik“ (BVT) die Einhaltung der in der Neufassung der TA Luft festgelegten Ausscheidungswerte für N und P2O5 über eine „Massenbilanz“ (Stallbilanz) nachzuweisen.

Grundprinzip Stallbilanz („Massenbilanz“): Nährstoffaufnahme (Futter) minus Nährstoffansatz (Zuwachs, Eier) = Nährstoffausscheidung

Alle E-Anlagen, die bis zum 21.2.2017 genehmigt oder angezeigt wurden, haben bereits ab dem 21.2.2021 die Maßgaben der TA Luft einzuhalten. Das heißt, dass für alle entsprechenden Anlagen auch eine Stallbilanz für das Jahr 2020 rückwirkend vorgelegt werden muss. Die LfL bietet zum Nachweis der Einhaltung einer starken bzw. N-/P-reduzierten Fütterung ein Programm zur Erstellung der Stallbilanz für Betriebe mit Schweine- oder Geflügelhaltung auf Ihrer Homepage an. Mit diesem Programm kann die Differenz zwischen Input an N bzw. P2O5 und Output an N bzw. P2O5 hinsichtlich des ausgewählten Produktionsverfahrens kalkuliert und mit den Vorgaben TA Luft verglichen werden.

Die unter dem Punkt „Output“ stehende Bewertung gibt an, ob die errechnete Ausscheidung von N und P2O5 unterhalb der in der TA Luft für das betrachtete Produktionsverfahren festgelegten maximalen Nährstoffausscheidungen liegt und somit die BVT in Bezug auf Futter und Fütterung eingehalten wurden. Zusätzlich erfolgt ein relativer Vergleich der tatsächlichen betriebseigenen Eingaben zu den maximal erlaubten Ausscheidungswerten nach TA Luft.

Bei fachlichen Fragen zum Programm steht den Anwendern die LfL-Tierernährung und LfL-Agrarökologie sowie Ansprechpartner an den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere der Sachgebiete Nutztierhaltung, zur Verfügung. Wichtige Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßgaben der TA Luft wurden damit zügig auf den Weg gebracht.

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