Beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist der Zusammenbruch bestehender Markt- und Handelsbeziehungen sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Schweinefleischmarkt zu befürchten. Insbesondere ökologisch wirtschaftende Schweinehalter wären im Seuchenfall aufgrund der zahlreichen zusätzlichen Haltungsbestimmungen der EU-Ökoverordnung in besonderem Maße in ihrer Existenz bedroht. Davor warnen die Vertreter der Thüringer Bio-Branche in einem offenen Brief an die zuständigen Thüringer Ministerien und Fachausschüsse des Landtags.
Bio-Schweinehalter müssten u.a. Weide- oder Freigeländezugang bzw. Auslauf gewährleisten, was im Seuchenfall nicht mehr möglich wäre. Auch die Nutzung von betriebseigenen Grünfutter, Heu und Stroh im gefährdeten Gebiet würde verboten werden, so dass möglicherweise auf konventionelle Raufutter- und Betriebsmittel zurückgegriffen werden müsste. Hinzu kommt laut den Biobauern, dass es im Falle von temporären oder absoluten Transportverboten im gefährdeten Gebiet in den Bio-Schweinehaltungsbetrieben mit eigener Nachzucht erhebliche Kapazitätsprobleme bezüglich der Stallflächen geben kann.
Die Vertreter der Thüringer Biobranche – der Thüringer Ökoherz e.V., der Thüringer Bauernverband e.V. und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland sowie die in Thüringen aktiven Anbauverbänden Biokreis e.V., Bioland e.V., Demeter e.V., Gäa e.V. und Naturland e.V. – fordern daher in ihrem Schreiben, diese Besonderheiten zu berücksichtigen. Dazu gehören Lösungen mit Augenmaß ebenso, wie die Erteilung von Ausnahmeregelungen seitens der zuständigen Behörden, um den Schaden zu minimieren und die Möglichkeit der Beibehaltung des Status als Öko-Tiere zu gewährleisten. Auch anfallende Mehrkosten, z.B. durch den Zukauf der sonst eigenen Betriebsmittel, sind zu erstatten und durch staatliche Zuschüsse die Existenz der Landwirte zu sichern.