Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch (16. Dezember) die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Änderungsanträge können jetzt nur noch über die Länder eingebracht werden. Das könnte vermutlich bereits am 12. Februar 2021 der Fall sein. Der Verband unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA e.V.) und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS e.V.) sehen großen Änderungsbedarf. Die Verbände kritisieren in einer Stellungnahme unter anderem, dass die aktuelle Fassung der TA Luft notwendige Tierwohlinvestitionen unmöglich mache und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tierhaltung gefährde. Dadurch werde auch die Nutztierstrategie der Bundesregierung durchkreuzt. Von der Novellierung sind nach Schätzung des Bundesumweltministeriums deutschlandweit rund 50.000 Anlagen betroffen.
Strukturwandel massiv befördert
BRS und VUSA kritisieren zudem, dass die Neufassung in der aktuellen Form nicht zur dringend benötigten Planungssicherheit beitrage. Der skizzierte Erfüllungsaufwand und die Kosten durch zusätzliche Dokumentationspflichten seien von der Wirtschaft nicht zu leisten. Durch die TA Luft werde der Strukturwandel zu immer weniger und größeren Betrieben massiv befördert, befürchten die beiden Verbände. Es müssen auch zukünftig Verfahrenslösungen möglich sein, die den Tierwohlanforderungen entsprechen und die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insbesondere von kleinen und mittleren tierhaltenden Betrieben nicht überfordern. Die Regelungen müssten hierbei im Sinne der Vollziehbarkeit und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend unter Beachtung der EU-rechtlich vorgegebenen Mindestanforderungen abgestuft werden.
Grundlegende Überarbeitung
Beide Verbände appellieren an die Politik, die Sorgen und fachlichen Anmerkungen ernst zu nehmen und den vorliegenden Entwurf in der aktuellen Form nicht zu verabschieden. „Er bedarf einer grundlegenden neuen Überarbeitung, bei der die Ergebnisse von Expertengremien abzuwarten und zu berücksichtigen sind“, schreiben BRS und VUSA. Grundsätzlich wünschen sich die Verbände eine flexiblere Handhabung zur Erreichung der angestrebten Schutzanforderungen durch die Kombination europäischer BVT-Techniken und den Verweis auf zentral verfügbare Datenbanken sowie auf Anforderungen bereits bestehenden Fachrechts (Düngerecht).