Der Deutsche Bauernverband erhebt Einspruch gegen das sogenannte Schweinepatent mit der Nummer EP 1651777. Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverband (DBV), Gerd Sonnleitner, im Rahmen einer Pressekonferenz in München. Es dürfe nicht sein, dass herkömmliche Züchtungsmethoden patentierbar würden, nur weil sie mit technischen Elementen "garniert" würden, so wie es das Schweinepatent vorsehe. Gemeinsam mit dem Schweinezüchter Hans-Benno Wichert machte er deutlich, dass sich die Kritik nicht nur gegen das Schweinepatent richte, sondern das Patentrecht grundsätzlich dringend geändert werden müsse. Nur so könne Züchtungsarbeit weiterhin erfolgreich durch mittelständische Unternehmen betrieben werden. Durch das Schweinepatent wird ein technisches Verfahren patentiert, mit dem Schweine auf ein Leptin-Rezeptor-Gen untersucht werden können. Problematisch sei, dass nicht nur dieses technische Verfahren patentiert würde, sondern auch Elemente der herkömmlichen Züchtung. Daher sei das Verbot der Patentierung biologischer Verfahren nicht beachtet worden, verdeutlichte Sonnleitner den Hauptgrund für den Einspruch des Bauernverbandes. "Hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf. Das Verbot, herkömmliche Züchtungsverfahren zu patentieren, muss klarer und unmissverständlich gefasst werden, damit kein Missbrauch wie durch das Schweinepatent mehr möglich ist", forderte der DBV-Präsident. Gleichzeitig sprach er sich prinzipiell für ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen aus. Genetische Ressourcen müssten weiterhin frei zugänglich sein. Denn um den Züchtungsfortschritt weiterhin sicherzustellen, müssten die Züchter im weltweiten Genpool nach Eigenschaften suchen können, ohne dafür Lizenzen zu zahlen.
${intro}