Die zum 1. September 2010 mit der neuen europäischen Futtermittelverordnung und den entsprechenden nationalen Vorschriften in Kraft tretenden Änderungen bei der Kennzeichnung von Mischfutter werden vom Deutschen Bauernverband (DBV) kritisch gesehen. Hier habe die Europäische Union die bisher vorgeschriebene Angabe der prozentualen Anteile im Mischfutter durch eine Kennzeichnung der Komponenten in abnehmender Reihenfolge ersetzt, monierte der DBV nach Angaben von AGE vergangene Woche in Berlin. Für die Beurteilung des Futters und das Futtercontrolling in der landwirtschaftlichen Praxis gäben die Angaben über die mengenmäßigen Anteile der Mischfutterkomponenten aber wichtige Hinweise.
Der Bauernverband riet deshalb den Landwirten, beim Futtermitteleinkauf darauf hinzuwirken, dass genaue Angaben zu den Mischfutterkomponenten auch zukünftig freiwillig von den Futtermittellieferanten gemacht würden. Dies sollte als zusätzliches Zeichen für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit unter Geschäftspartnern gesehen werden. Grundsätzlich begrüßte der DBV den verbesserten Überblick über Verbots- und Durchführungsverordnungen im Bereich des Futtermittelrechts. Der Bundesrat hatte am vorletzten Freitag den geänderten Futtermittelvorschriften zugestimmt (siehe unsere Meldung "Nationales Futtermittelrecht wird entrümpelt" vom 13.07.2010).