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Dioxinschäden: Anmeldefrist beim Insolvenzverfahren endet am 8. Juni

Wer Anfang des Jahres von Dioxin-verunreinigten Futtermitteln betroffen war und noch Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma Harles und Jentzsch als Verursacher des Skandals geltend machen möchte, sollte sich beeilen. Denn die Anmeldefrist im Insolvenzverfahren endet am Mittwoch nächster Woche, dem 08. Juni 2011.

Lesezeit: 1 Minuten

Wer Anfang des Jahres von Dioxin-verunreinigten Futtermitteln betroffen war und noch Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma Harles und Jentzsch als Verursacher des Skandals geltend machen möchte, sollte sich beeilen. Denn die Anmeldefrist im Insolvenzverfahren endet am Mittwoch nächster Woche, dem 08. Juni 2011. Die Schäden sind gegenüber der Firma Harles und Jentzsch unter der Anschrift des Insolvenzverwalters (Rechtsanwalt Heiko Fialski, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg) anzumelden.


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