Die Anzahl der Eberschlachtungen nimmt in Deutschland kontinuierlich zu. Bislang gibt es aber noch keine Schätzformeln für die Klassifizierung der Jungeberschlachtkörper. Die Schlachtunternehmen Tönnies und Westfleisch wenden daher eigene Abrechnungsmodelle an. Um zu klären, mit welcher Abrechnungsmaske man als Ebermäster besser fährt, hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen die Erlöse der beiden Abrechnungsmodelle anhand einer Stichprobe von etwa 15000 Jungeberschlachtkörpern miteinander verglichen. Bei einem Preisniveau von 1,40 € je kg SG und einem durchschnittlichen Schlachtgewicht von 94,2 kg bezahlte Tönnies rund 1,50 € mehr je Jungeber. Zudem fiel der Erlösvorteil zugunsten von Tönnies umso stärker aus je leichter die Schlachtgewichte waren.
Die Details der Abrechnungsmodelle: Die Westfleisch zieht 2 Cent je kg Schlachtgewicht (SG) vom VEZG-Preis ab, und bewertet die Eber komplett nach ihrem AutoFOM-Abrechnungsmodell \- allerdings mit anderen Systemgrenzen in Bezug auf das Schlachtgewicht. Tönnies hingegen vermindert den Basispreis um 3 Cent je kg SG, und bezahlt die Schlachtkörper pauschal je kg. Lediglich für den mittels AutoFOM ermittelten Bauchfleischanteil und das Schlachtgewicht gibt es Zu- oder Abschläge.
Quelle: Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe (08/2011)