Landwirte, die in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Einsparung investieren wollen, können auch über die Jahresmitte hinaus Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Förderrichtlinie Teil A Landwirtschaftliche Erzeugung, Wissenstransfer des Bundesprogramms Energieeffizienz gilt zwar nur noch bis 30. Juni 2023. Sie soll aber fließend durch eine Folgerichtlinie abgelöst werden, die die BLE noch im 2. Quartal 2023 bekannt geben will. Eine Antragstellung ist daher laut BLE weiterhin möglich.
Kleine Verbraucher förderfähig
Über dieses Programm haben in den letzten Jahren auch etliche Schweinehalter Zuschüsse erhalten. Förderfähig sind bisher z. B. der Austausch kleiner Verbraucher wie elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Kompressoren. Dazu zählen auch energieeffiziente Schrotmühlen.
Zuschüsse von bis zu 40 %
Landwirte sollen auch künftig für den Austausch und die Nachrüstung von technischen Komponenten, die in einer Positivliste aufgeführt sind, Fördermittel beantragen können. Förderfähig bleiben sollen zudem Energieeffizienzmaßnahmen an Landmaschinen, z. B. deren Elektrifizierung, die Erzeugung von regenerativer Energie und Wärme sowie zukunftsorientierte Optimierungen an bestehenden Anlagen zur Minderung technisch bedingter CO2-Emissionen. Je nach Maßnahme und CO2-Minderung beträgt der Zuschuss bisher bis zu 40 %.